Unister meldet Insolvenz an (Fluege.de / Ab-in-den-Urlaub.de)

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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
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MUC, BSL
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Recht und schön.
Es beginnt aber bei flüche. de, dass du dir die AGB anschauen mußt.
Wer diese in seinen Wesenszügen verstanden hat, lässt die Finger davon.

Die erste Aussage der AGB lautet sinngemäß: "Du gibst flüche.de den Auftrag, ein Ticket zu besorgen, dass flüche.de gar nicht hat, sondern wahrscheinlich besorgen kann. Der angegebene Preis ist ist nicht garantiert. Es könnte teurer werden. Dann zahlt du eine Gebühr zur Änderung von bis zu 100€." Es sei denn, du hast aufgepasst und das Häkchen der "flexibiltät" herausgenommen.

Das ist Abzocke pur, aber erlaubt.

Ein derartiger Passus findet sich aktuell nicht in den AGB - einzig vom Kunden ausgehende Änderungen sind mit einer Gebühr in genannter Höhe belegt. Dass daraus auch ein Anspruch gegen den Kunden bei Nichterfüllung der Buchungsanfrage entstehen kann, halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Ich kann zwar nicht ausschließen, dass eine derartige Klausel in der Vergangenheit tatsächlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden gewesen sein könnte (wobei ich deren rechtliche Gültigkeit dann doch in Zweifel ziehen würde), aber ein so gelagerter Fall wäre mir bis dato nicht bekannt.
 
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Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.535
5.957
LEJ
Ein derartiger Passus findet sich aktuell nicht in den AGB - einzig vom Kunden ausgehende Änderungen sind mit einer Gebühr in genannter Höhe belegt. Dass daraus auch ein Anspruch gegen den Kunden bei Nichterfüllung der Buchungsanfrage entstehen kann, halte ich für nahezu ausgeschlossen.

Ich kann zwar nicht ausschließen, dass eine derartige Klausel in der Vergangenheit tatsächlich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen vorhanden gewesen sein könnte (wobei ich deren rechtliche Gültigkeit dann doch in Zweifel ziehen würde), aber ein so gelagerter Fall wäre mir bis dato nicht bekannt.

In der Tat. Die AGB müssen in 2016 geändert worden sein.
Es lässt sich auch der Passus nicht mehr finden, dass die Buchungsbestätigung bei Flugbuchungen binnen 24(48?) Stunden zugeschickt wird.

http://www.fluege.de/service/terms
 
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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.708
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Der Geschäftspartner für die Kunden ist die Betriebsgesellschaft, sie steht im Impressum und auf der Rechnung.

Es gibt aber auch nicht die eine Betriebsgesellschaft, sondern es gibt mindestens die UNISTER TRAVEL Betriebsgesellschaft mbH und die ab-in-den-urlaub Betriebsgesellschaft mbH.
 
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tripleseven777

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27.06.2016
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DTM
In den AGB kann viel stehen.
Da kann man prinzipiell alles reinschreiben :D
Die Frage ist eben, ob die einzelnen Klauseln rechtswirksam sind.
Das wurde mittels Klagen, beispielsweise bei Urlaubstours (gehört zu Unister), einige Male überprüft.
Da hat man oft eins über den Deckel bekommen und im Anschluss trotzdem gemacht wie bisher.
Möchte da nicht weiter drauf rumkauen, aber die wollten gerne mal Leistung des VOLLEN Reisepreises vorab. Auch wenn die Reise erst in einem Jahr stattfindet. Sahen die Richter (Gott sei dank) anders.
 
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tripleseven777

Erfahrenes Mitglied
27.06.2016
4.042
3.399
DTM
Gehst du mit jemanden eine Geschäftsbeziehung ein, wenn schon in den Texten der AGB eine juristische Auseinenandersetzung vorprogrammiert ist?

Prinzipiell sollte man dies natürlich nicht tun.
Allerdings muss ich zugeben, dass dies auch schon bei mir vorgekommen ist.
Zudem ist es wohl so, dass der große Teil der einfachen Kunden sich die AGB im Vorfeld gar nicht anschaut.
Das weiß auch Unister und legt sich die Klauseln teilweise willkürlich zurecht.
Der einfache Kunde glaubt dann alles und sagt Amen.
Im Barfußgässchen lacht man sich zwischenzeitlich kaputt.
 
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mariomue

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23.10.2014
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408
Sachsen
mal ehrlich, wer von den Forumsnutzern denkt an irgendwelche AGBs wenn er einen Flug für 9,99 buchen kann. Hier ist es doch wie an der Börse. Die Gier siegt immer noch über das Hirn. Da nehme ich mich nicht aus. ;)
 

t.tobsen

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
1.210
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HAM
Bei einer Buchung vom Sonntag wurden noch keine Tickets ausgestellt. Es gab auch keinerlei Kommunikation. So viel zu der normale Betrieb läuft weiter.... Na gut, irgendwie ja doch. [emoji3]
 
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crobunj

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07.08.2015
2.283
1
DUS
Läuft den überhaupt noch die Werbungen von Unister?
Die ist ja normalerweise im voraus bezahlt.
 

gabenga

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16.11.2010
2.319
508
STR
Die Insolvenz hängt mit dem Absturz zusammen.
Wenn der Chef eines Unternehmens plötzlich unerwartet stirbt, dann kann sowas jede Firma in Schieflage bringen.

Dann hätte der Chef mal bei Zeiten vorsorgen müssen und sich über eine Vertretungsregelung Gedanken machen müssen. Es muss ja nicht immer ein Flugzabsturz sein - eine schwere Erkrankung mit z.B. Koma reicht auch schon aus.
 

Rungisalf

Erfahrenes Mitglied
06.07.2012
477
174
Erst nach einer Anzeige bei der Staatsanwaltschaft im Raum FRA gegen die Verantwortlichen (AbindenUrlaub) wurden mir die Gutscheine ausgezahlt.
Monatelang nur telef. Ausreden erhalten. Der Staatsanwalt aus Leipzig kontaktierte mich sogar in dieser Angelegenheit.
Na ja, so wurden die Kunden "angefüttert".
 
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31.08.2013
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mal ehrlich, wer von den Forumsnutzern denkt an irgendwelche AGBs wenn er einen Flug für 9,99 buchen kann. Hier ist es doch wie an der Börse. Die Gier siegt immer noch über das Hirn. Da nehme ich mich nicht aus. ;)

Da stimme ich dir zu. Nur gibt es neben 9,99€ Tickets auch andere Tickets, die um 600€ und mehr kosten. Dazu kommen bei flüchede die Gebühren, die das Bezahlgeld (um die 50€) und die Servicegebühren von 29E (=58€) je Teilstrecke ausmachen. Bei Flugplanänderungen durch die Fluggesellschaft werden den Kunden nochmals Gebühren für die Anderungen auferlegt. Naja, wer das will das schon.

Es ist also ein Unterschied, ob jemand 600€ wie ausgepreist oder 710€ wie dann abgerechnet zu zahlen hat. Übrigens ist es schon spaßig, dass bei der Buchung das Feld mit dem zu zahlenenden Rechnungsbetrag immer immer am rechten unteren Bildschirmrand verschwindet, so dass die Endsumme schwer zu sehen ist. Einfach ausprobieren.

Es ist auch Vorsicht beim einstieg in eine Buchung geboten. Da gibt das kleine Häkchen "Flexibles Datum", welches weggeklickt werden muss. Ansonsten werden einem Flüge angeboten, die wohl dem ersten Angebotspreis entsprechen, aber zu einem anderem Reisedatum erfolgen. Wird der Haken entfernt, kann es sein, dass der "günstige" Flug jetzt nicht mehr verfügbar ist. Einfach ausprobieren.
Für diese Masche ist flüche.de natürlich nicht mit dem Alleinstellungsmerkmal versehen. Bei dem Begriff "Masche" fällt mir zufällig Herr Maschmeyer ein und ich frage mich "warum denn das?"

Hier noch ein link, zwar etwas älter, aber passend: http://www.welt.de/wirtschaft/webwe...henschaften-des-Abzock-Imperiums-Unister.html
 
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Flyer2000

Reguläres Mitglied
14.09.2014
33
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Kann jemand berichten, ob Flugbuchungen über Flueche.de und AIDU noch halbwegs "normal" durchgehen?
 
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maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
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Zumindest sollte man auf derzeit auf keinen Fall mit Cashback oder Affiliate-Provisionen planen.

Und Skycheck hat heute auch sämtliche Unister-Portale entfernt - die hatten bisher meist die besten Preise.
 
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wurstpeter

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
1.561
14
TPE/TXL
Zumindest sollte man auf derzeit auf keinen Fall mit Cashback oder Affiliate-Provisionen planen.

Und Skycheck hat heute auch sämtliche Unister-Portale entfernt - die hatten bisher meist die besten Preise.

Und auch Skycheck hat direkt alle Affiliate-Provisionen für Unister-Flüge eingefroren. Allerdings wurde in der Mail nur die Unister-Affiliate-Team-Mail zitiert...
 

FLYGVA

"Ich muss meinen Status verteidigen!"
09.03.2009
1.826
134
DUS
www.hotels-and-travel.de
Die Eröffnung bezieht sich auf folgendes Unternehmen:

Unister Holding GmbH

Das Amtsgericht Leipzig hat das Insolvenzeröffnungsverfahren unter dem , Aktenzeichen: 405 IN 1402/16 über das Vermögen der Unister Holding GmbH, Barfußgäßchen 11, 04109 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 25007
vertreten durch den Gesellschafter Sebastian Gantzckow und Christian Schilling am 18.07.2016 um 11:15 Uhr eröffnet.

Insolvenzverwalter ist Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Nikolaistraße 3-5, 04109 Leipzig, Telefax 0341 65220111, Telefon geschäftlich 0341 652200 zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

Der Schuldnerin wird verboten über Gegenstände ihres Vermögens zu verfügen (allgemeines Verfügungsverbot § 21 Abs. 2 Nr. 2 1. Alt. InsO).

Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt (§ 22a Abs. 1 InsO). Mitglieder sind:
Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Frau Katrin Steffan,
Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig,

Rechtsanwalt Dr. Lars Westpfahl, Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburg
als anwaltlicher Bevollmächtigter der HVP Hanse Vertriebspartner AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Otto Meckenstock, Friedrich-Springorum-Straße 27A, 40237 Düsseldorf.

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, Vermögen zu sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
Der vorläufige Isolvenzverwalter hat ferner zu prüfen, ob das schuldnerische Vermögen die Kosten des Verfahrens decken wird.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.


Das heißt zunächst vorläufiger Verfahren, in dem sozusagen Kassensturz gemacht wird und geschaut wird, ob noch Geld da ist oder ob es nicht einmal für die Durchfühung reicht.
 

airhansa123

Erfahrenes Mitglied
03.11.2012
4.143
12
Es wird ein vorläufiger Gläubigerausschuss bestellt (§ 22a Abs. 1 InsO). Mitglieder sind:
Agentur für Arbeit Leipzig, vertreten durch Frau Katrin Steffan,
Georg-Schumann-Straße 150, 04159 Leipzig,

Rechtsanwalt Dr. Lars Westpfahl, Hohe Bleichen 7, 20354 Hamburg
als anwaltlicher Bevollmächtigter der HVP Hanse Vertriebspartner AG,
Siegfried-Wedells-Platz 1, 20354 Hamburg

Otto Meckenstock, Friedrich-Springorum-Straße 27A, 40237 Düsseldorf.

Die ersten beiden Besetzungen des vorläufigen Gläubigerausschusses deuten schonmal daraufhin, daß das die Großgläubiger sind.
 

Flyer2000

Reguläres Mitglied
14.09.2014
33
5
Willst du da jetzt ernsthaft noch was buchen? [emoji1]


Ich "will" am liebsten, ja... . Trotz aller gerechtfertigter Kritik an Unister, ohne die Rabatte wird das Fliegen für viele von uns in Zukunft wohl um einiges teurer. Um das, zumindest zum Teil, zu verhindern, lotet man halt jetzt alle möglichen Optionen aus.. .
 
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Langstrecke

Erfahrenes Mitglied
31.08.2013
8.535
5.957
LEJ
Was ich nicht verstehe.
Einerseits soll der Betrieb bei flügede, aidu etc weiterlaufen und es bestünde keine Sorge, andererseits sind diese nicht in der Lage, die Gehälter zu zahlen und greifen auf das Konkursausfallgeld / Insolvenzgeld zu. Das erschließt sich mir nicht.
Oder ist das ganze Konstrukt so geschaffen, dass alle Erträge an die Holding gehen und diese dann mit den Betriebsgesellschaften irgendwie verrechnet werden. Dann würde ein Schuh zwar draus, aber eine "Sauerei" wäre es allemal. In aller Konsequenz müssten dann die Betriebsgesellschaften ebenso Insolvenz anmelden.
 

Rennip

Erfahrenes Mitglied
28.02.2016
1.428
370
Was ist denn daran schwer zu verstehen?

Du schreibst doch selbst: ......"greifen auf das Konkursausfallgeld / Insolvenzgeld zu"........