Wann Aufhebung Maskenpflicht in Verkehrsmitteln (in EU)?

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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
7.171
Trans Balkan Express
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Hat eigentlich jemand eine Meinung dazu, ob § 28b Abs. 5 IfSG im Hinblick auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Alt. 19 GG eine Sperrwirkung entfaltet? Sprich: Der Bund schreibt bei der Benutzung von Verkehrsmitteln eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) vor. Können die Landesgesetzgeber - wie sie es zunehmend tun - dies verschärfen, indem sie (nur) Atemschutzmasken vorschreiben? Oder ist die Bundesregel abschließend?

Erster Gedanke: Das ist imho eine Frage von Art. 31 GG. Daher würde ich sagen, schärfer im Hinblick auf den Schutzsdandard als der Bund dürfen die Länder, weil es so zu keinem Konflikt zum Bundesrecht kommt, zurück hinter den bunderechtlich definierten Standards (z.B. Stoffmasken) dürfen sie nicht bleiben, weil dies einen Konflikt mit Bundesrecht darstellen würde.

Zweiter Gedanke: Die Frage, ob der Bund überhaupt überhaupt die Regelungskompetenz für den Schienennahverkehr hat, hatten wir glaube ich im Jahr 2020 und waren da zu unterschiedlichen Ergebnissen gekommen. Stand heute würde ich sagen, ausschließliche Gesetzgebungskompetenz für die DB nach § 73 Abs. 1 Nr. 6 GG, konkurrierende Gestzgebung im Übrigen, § 74 Abs. 1 Nr. 23 GG, wobei der Bund ja mittlerweile von seiner Gesetzgebungskometenz durch Gesetz Gebrauch gemacht hat, Art. 72 Abs. 1 GG. Dies war aber sicher nicht im Sinne des Erfinders, weil es hier ja um Infektionsschutz und nicht um verkehrsrechtlliche Aspekte geht. Daher bleibt es bei Gedanke Nr. Eins und Nr. Zwei führt wohl nicht weiter.
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.835
2.786
ZRH / MUC / VIE
Wie sagte doch der Journi des österreichischen Falters? Es hätte im Zug niemand ne Maske getragen, er sei auf die Toilette geflüchtet, um der Ansteckung zu entgehen. So ticken die, blöd nur, dass er später selber ohne Maske im Zug erwischt wurde.
Habe es gerade gelesen, und bin mal wieder richtig in Fahrt...

  • Er sei im Nightjet auf die Toilette geflüchtet, weil in seinem Abteil 6 Leute ohne Maske waren (Anmerkung: kein Abteil im Nightjet hat 7 oder mehr Plätze).

  • Er hätte nicht gesehen, dass im Grossraumwagen, als er die Maske unten hatte, noch andere Leute waren (Anmerkung: Der Fotograf sass genau neben ihm...).

Das zeigt doch, wie verblödet die Leute heute sind: Einen auf dicke Hose machen, Hilfspolizist spielen und sich in die Belange anderer Leute einmischen, sich aber selber nicht an die Regeln halten... Wäre ich böse, würde ich jetzt sagen, der fehlende Sauerstoff beim Maske tragen hätte gewisse Leute blöd gemacht. Ein richtiger Spalter beim Falter.

 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Das ist imho eine Frage von Art. 31 GG. Daher würde ich sagen, schärfer im Hinblick auf den Schutzsdandard als der Bund dürfen die Länder, weil es so zu keinem Konflikt zum Bundesrecht kommt

Das war auch mein Gedanke, einfach wegen des platten Beispiels, dass in der (Bundes-)StVO ja auch generelle Höchstgeschwindigkeiten stehen, von denen der jeweils lokal zuständige Normgeber per Verkehrszeichen abweichen kann. Aber dann las ich die Mietendeckelentscheidung des BVerfG und war auf einmal nicht mehr so sicher.

zurück hinter den bunderechtlich definierten Standards (z.B. Stoffmasken) dürfen sie nicht bleiben, weil dies einen Konflikt mit Bundesrecht darstellen würde.

Was sie aber auch tun, sei es bei Erleichterungen für Schwangere, sei es bei "Alltagsmasken". Die sind übrigens, leicht off topic, generell interessant: Ist die Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung (Maskenpflicht) als Minus in der Verpflichtung zum Tragen einer Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder einer medizinischen Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) in § 28a Abs. 7 S. 1 Nr. 3 IfSG enthalten und kann somit angeordnet werden, oder ist sie ein Aliud, und kann somit - ohne epidemische Lage oder konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung - nicht angeordnet werden?


Generell habe ich allerdings leider den Eindruck, dass sich die Länder, in denen die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung nicht festgestellt wurde, wenig um den abschließenden Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 7 IfSG scheren - und dabei sogar von den Gerichten unterstützt werden.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
7.171
Trans Balkan Express
Das war auch mein Gedanke, einfach wegen des platten Beispiels, dass in der (Bundes-)StVO ja auch generelle Höchstgeschwindigkeiten stehen, von denen der jeweils lokal zuständige Normgeber per Verkehrszeichen abweichen kann. Aber dann las ich die Mietendeckelentscheidung des BVerfG und war auf einmal nicht mehr so sicher.

Die Entscheidung hatte ich nicht auf dem Schirm. Die Untiefen des Zivilrechts meide ich, wann immer dies möglich ist.

Allerdings auch interessant (sozusagen druckfrisch):


Ich habe mit den Konflikten immer am Beispiel unterschiedlicher Grundrechte zu tun, z.B. Art. 12 als Deutschen-Grundrecht und die Landesverfassungen, die Bildung ggf. als Jedermanns-Grundrecht ausgestalten. Ein mehr ist hier zulässig (kein Fall von Art. 31) so lange es bei Verteilungsfragen nicht zu Konflikten kommt (dann sticht Art. 12 die Landesverfassung).

Generell habe ich allerdings leider den Eindruck, dass sich die Länder, in denen die konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung nicht festgestellt wurde, wenig um den abschließenden Maßnahmenkatalog des § 28a Abs. 7 IfSG scheren - und dabei sogar von den Gerichten unterstützt werden.

Gibt es noch Länder, in denen keine Feststellung erfolgte? Bei allen Ländern bei uns im Umkreis haben die Landtage die entsprechenden Feststellungen getroffen. Was die Oberverwaltungsgerichte betriff, ist es schon immer so, dass einige besser begründen als andere, vollkommen unabhängig vom Infektionsschutz.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Allerdings auch interessant (sozusagen druckfrisch):


In der Tat, danke. Rn. 100, *patschpatsch*, schöne Ohrfeige.


Gibt es noch Länder, in denen keine Feststellung erfolgte?

Es gibt nirgendwo eine schöne Übersicht, oder? Habe ich auch schon erfolglos gesucht. Schleswig-Holstein hat gestern festgestellt, ist Bremen dann das letzte?


Was die Oberverwaltungsgerichte betriff, ist es schon immer so, dass einige besser begründen als andere, vollkommen unabhängig vom Infektionsschutz.

Jaja, das berüchtigte a.A. OVG Münster, weiß ich schon ;) Aber guck Dir mal OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.21, 1 B 475/21 (Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern) an. Diskutiert rauf und runter die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG und die Frage, was Schutzmaßnahmen sind und wie sie in den nicht erschöpfenden ("insbesondere") Katalog der Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG passen. All das anhand der alten Rechtslage von vor dem 24.11.21. Dass anschließend mit dem § 28a Abs. 7 S. 1 IfSG ein abschließender Katalog eingeführt wurde, der ein"Böllerverbot" nicht enthält, ist (sowohl dem Antragsteller als auch) dem Gericht völlig unbekannt.

Ich war, gelinde gesagt, extrem überrascht.
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.748
5.448
Erster Gedanke: Das ist imho eine Frage von Art. 31 GG. Daher würde ich sagen, schärfer im Hinblick auf den Schutzsdandard als der Bund dürfen die Länder, weil es so zu keinem Konflikt zum Bundesrecht kommt, zurück hinter den bunderechtlich definierten Standards (z.B. Stoffmasken) dürfen sie nicht bleiben, weil dies einen Konflikt mit Bundesrecht darstellen würde.
Dürfen die Länder denn auch schärfere Regelungen ohne entsprechende Erweiterungsklausel treffen? Im Moment ist das IfSG doch im Grunde so angelegt: es gilt dies und jenes, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Länder weitergehende Regelungen treffen, wobei letzteres hier nicht einschlägig ist.

Ein Verstoß gegen § 28b Abs. 5 S. 1 IfSG (in S. 1 sind 3G und FFP oder MNS geregelt) ist nach § 73 Abs. 1a Nr. 11e IfSG eine Ordnungswidrigkeit. Kann man es dann durch Rechtsverordnung nach Landesrecht zur Ordnungswidrigkeit erklären, wenn nur ein MNS getragen wird?
 

Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.144
478
LEJ
Hat eigentlich jemand eine Meinung dazu, ob § 28b Abs. 5 IfSG im Hinblick auf Art. 74 Abs. 1 Nr. 19 Alt. 19 GG eine Sperrwirkung entfaltet? Sprich: Der Bund schreibt bei der Benutzung von Verkehrsmitteln eine Atemschutzmaske (FFP2 oder vergleichbar) oder eine medizinische Gesichtsmaske (Mund-Nasen-Schutz) vor. Können die Landesgesetzgeber - wie sie es zunehmend tun - dies verschärfen, indem sie (nur) Atemschutzmasken vorschreiben? Oder ist die Bundesregel abschließend?
Die Frage stelle ich mir auch schon länger. Wobei bisher im SPFV in Sachsen noch nicht auf eine FFP-2-Maske bestanden wurde.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
7.171
Trans Balkan Express
Es gibt nirgendwo eine schöne Übersicht, oder? Habe ich auch schon erfolglos gesucht.

Nicht, dass ich wüsste.

Schleswig-Holstein hat gestern festgestellt, ist Bremen dann das letzte?

Was ist mit Ländern, die man gerne einmal vergisst, wie Rheinland-Pfalz oder das Saarland?

Aber guck Dir mal OVG Bremen, Beschluss vom 21.12.21, 1 B 475/21 (Mitführen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern) an. Diskutiert rauf und runter die Generalklausel des § 28 Abs. 1 IfSG und die Frage, was Schutzmaßnahmen sind und wie sie in den nicht erschöpfenden ("insbesondere") Katalog der Regelbeispiele des § 28a Abs. 1 IfSG passen. All das anhand der alten Rechtslage von vor dem 24.11.21. Dass anschließend mit dem § 28a Abs. 7 S. 1 IfSG ein abschließender Katalog eingeführt wurde, der ein"Böllerverbot" nicht enthält, ist (sowohl dem Antragsteller als auch) dem Gericht völlig unbekannt.

Ich war, gelinde gesagt, extrem überrascht.

Bekanntlich gilt:

Das Verwaltungsgericht entscheidet mit falscher Begründung richtig.
Das Oberverwaltungsgericht mit richtiger Begründung falsch (wäre hier wohl andersrum).
Das Bundesverwaltungsgericht mit falscher Begründung falsch.

Das Sächsische OVG stützt das Mitführverbot auf § 28 Abs. 1, § 28a Abs. 1 Nr. 3 und Nr. 5 IfSG, Abs. 8 weil irgendjemand "insbesondere" dort hinein geschrieben hat, Beschl. v. 22.12.2021, 3 B 450/21, wobei die bundeweite pandemische Notlage ja nicht verlängert wurde, dem OVG reicht insoweit der Landtagsbeschluss. Ob das ein Korrektor in einer Prüfung so akzeptieren würde, lassen wir mal außen vor.

Dürfen die Länder denn auch schärfere Regelungen ohne entsprechende Erweiterungsklausel treffen? Im Moment ist das IfSG doch im Grunde so angelegt: es gilt dies und jenes, unter bestimmten Voraussetzungen dürfen die Länder weitergehende Regelungen treffen, wobei letzteres hier nicht einschlägig ist.

Wahrscheinlich ist das die Lösung. Dürfen sie nicht. Schulschließungen geht ja auch gerade nicht, sondern nur Hochschulschließung allerdings nur wenn bundesweit die pandemische Notlage festgestellt wurde, § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG. Die Idee war ja den "Instrumentenkasten" zu beschränken. Aber, ob das überall gelungen ist, weiß ich nicht, siehe das o.g. "insbesondere" Argument des Sächischen OVG.

Ein Verstoß gegen § 28b Abs. 5 S. 1 IfSG (in S. 1 sind 3G und FFP oder MNS geregelt) ist nach § 73 Abs. 1a Nr. 11e IfSG eine Ordnungswidrigkeit. Kann man es dann durch Rechtsverordnung nach Landesrecht zur Ordnungswidrigkeit erklären, wenn nur ein MNS getragen wird?

Mein Bauchgefühl sagt nein.

Die Frage stelle ich mir auch schon länger. Wobei bisher im SPFV in Sachsen noch nicht auf eine FFP-2-Maske bestanden wurde.

Angeblich gab es gleich zu Anfang in der Leipziger Straßenbahn polizeiliche Kontrollen. Im Zug (Elster-Saale-Bahn, MRB, S-Bahn) hatte ich eher den Eindruck, dass die Schaffner lieber nicht so genau hinschauen. Allerdings berichtete die Chefin, die jeden Tag nach Halle und zurück pendelt, von 3G-Kontrollen. Witzig sind die Ansagen der Schaffner der DB zur richtigen Maske beim Überschreiten der Landesgrenze.
 
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Monstertour

Erfahrenes Mitglied
08.01.2016
1.144
478
LEJ
[…]

Angeblich gab es gleich zu Anfang in der Leipziger Straßenbahn polizeiliche Kontrollen. Im Zug (Elster-Saale-Bahn, MRB, S-Bahn) hatte ich eher den Eindruck, dass die Schaffner lieber nicht so genau hinschauen. Allerdings berichtete die Chefin, die jeden Tag nach Halle und zurück pendelt, von 3G-Kontrollen. Witzig sind die Ansagen der Schaffner der DB zur richtigen Maske beim Überschreiten der Landesgrenze.
Zu Kontrollen: bei den LVB habe ich bisher zweimal Kontrollen von außen gesehen: LVB Kontrolleure, Ordungsamt und Polizei. In Summe etwa 6 Personen. Ich frage mich, wer das bezahlen soll.

Und heute zuk ersten Mal in ICE nach 3G Nachweis gefragt worden. Bei Abelliorail Mitteldeutschland hat am Wochenende neben Fahrkarte nach nach 3G Zertifikat gefragt. Dem hätte man zur Sichtprüfung auch den QR-Code des Online-Tickets hinhalten können.

PS: Ich habe auch schon zwischen Delitzsch und Bitterfeld sowie kurz vor Bitterfeld die Maske gewechselt.

PPS: Im RE Lindau - Memmingen - München hat mich mal der Zugbegleiter angesprochen ob ich auch eine andere Maske hätte. Wir waren gerade in Wangen. Ich sagte ja, aber die medizinische reicht in BaWü. Er meinte der Zug fahre nach München da brauche am eine FFP2 Maske, deshalb sollte ich die Maske wechseln. Super Logik, aber dankend abgelehnt.
 
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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.346
5.436
Schulschließungen geht ja auch gerade nicht, sondern nur Hochschulschließung allerdings nur wenn bundesweit die pandemische Notlage festgestellt wurde, § 28a Abs. 1 Nr. 16 IfSG. Die Idee war ja den "Instrumentenkasten" zu beschränken. Aber, ob das überall gelungen ist, weiß ich nicht, siehe das o.g. "insbesondere" Argument des Sächischen OVG.

Sieht man in der Praxis ein wenig anders. 😄 :rolleyes: Außer du hast dich jetzt explizit auf Sachsen oder ein anderes Bundesland bezogen, beim juristischen Fachgespräch steige ich als Normalbürger aus.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
Ich versuche, es immer auch allgemeinverständlich zu halten ;)

Daher nochmal kurz zur Systematik der Maßnahmen, soweit sie neu ergriffen werden:

- Epidemische Lage von nationaler Tragweite, vom Bundestag festgestellt (derzeit nicht gegeben): Maßnahmenkatalog, der nicht abschließend ist ("insbesondere"), somit alles zulässig;

- konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung der Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) in einem Land, vom jeweiligen Landtag festgestellt (derzeit in den meisten Bundesländern gegeben): Maßnahmenkatalog, der nicht abschließend ist ("insbesondere"), somit alles zulässig, dabei allerdings explizit ausgeschlossen: Ausgangsbeschränkungen, Untersagung der Sportausübung, Schließung von Sporteinrichtungen, Demonstrationsverbot, Gottesdienstverbot, Reiseverbot, Beherbergungsverbot, Schließung von Betrieben, Gewerben, Einzel- oder Großhandel außer Gastronomie, Freizeit/Kultur, Messen, Kongresse, Schließung von Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen und Ferienlagern;

- weder epidemische Lage noch konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung: Abschließender Maßnahmenkatalog, Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, FFP2/medizinische Masken, G-Nachweise, Hygienekonzepten, Beschränkung der Personenanzahl, Auflagen für Hochschulen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen und Ferienlager, Datenerfassung.
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
5.308
7.171
Trans Balkan Express
Sieht man in der Praxis ein wenig anders. 😄 :rolleyes: Außer du hast dich jetzt explizit auf Sachsen oder ein anderes Bundesland bezogen, beim juristischen Fachgespräch steige ich als Normalbürger aus.

Sorry. Wie @Airsicknessbag schreibt. Schulschließungen waren zulässig. Das wurde ja auch in engen Grenzen vom BVerfG für den Geltungszeitraum der Bundenotbremse bestätigt. Lesenswerte Entscheidung, weil sie grundsätzlich das Recht auf schulische Bildung stärkt. Die Schulschließung wurde aber bei der letzten Änderung des IfSG ausgeschlossen (anders als Hochschulschließungen). Damit dürfte Sachsen aktuell keine ganzen Schulen schließen. Der sächsische Kultusminister wollte Schulschließungen auch immer verhindern. Es bleibt natürlich das Problem, dass ganze Klassen in Quarantäne müssen und waren bzw. kein Unterricht mehr stattfinden konnte, weil es keine Lehrer gab, die nicht in Quarentäne waren. Allerdings war die Auslegung "insbesondere" = alles [was nicht explizit verboten ist] ist zulässig, vielleicht vom Bundestag nicht gewollt. Hier möchte ich aber nicht spekulieren.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
8.013
5.873
- weder epidemische Lage noch konkrete Gefahr der epidemischen Ausbreitung: Abschließender Maßnahmenkatalog, Abstandsgebot, Kontaktbeschränkungen, FFP2/medizinische Masken, G-Nachweise, Hygienekonzepten, Beschränkung der Personenanzahl, Auflagen für Hochschulen, Schulen, Kindertageseinrichtungen, Heimen und Ferienlager, Datenerfassung.
Das erscheint mir ganz schön viel ohne dass konkret eine Gefahr bestünde…
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
10.464
4.797
Christian Drosten, zweifellos einer der weltweit renommiertesten Virologen auf dem Gebiet der Corona-Viren, hat ein interessantes Interview gegeben mit zwar für jeden, der ein bißchen die Fakten zusammenzählen kann, nicht wirklich neuen, aber erstaunlich klaren Aussagen (https://www.tagesspiegel.de/wissen/...terview-omikron-ist-eine-chance/27978808.html). Er wird damit zitiert, dass Omikron eine Chance sei (die Pandemie zu beenden). Für manche (vor allem Nicht-Naturwissenschaftler) sind solche Worte vermutlich Frevel. Ich habe mich sowieso schon seit einiger Zeit gefragt, ob es nicht ein Segen ist, wenn Omikro möglichst schnell das gefährlichere Detla-Virus verdrängt und damit de facto ausrottet.
Nächste inhaltlich nicht überraschende, aber in ihrer Klarheit sonst nicht so ausgesprochene Aussage, es gebe „keine Alternative“, dass sich früher oder später alle mit Sars-Cov-2 infizieren werden oder müssen. (Jehova, er hat "Durchseuchung" gesagt, auch wenn er diesen Begriff nicht benutzt hat).
Zitat: Die Bevölkerung baut Immunität auf und behält die auch.“ Deutschland sei jetzt „in dem Prozess“, die Pandemie für beendet erklären und die endemische Phase ausrufen zu können. „Aber wegen des hohen Anteils Älterer in der Bevölkerung müssen wir das in Deutschland über Impfungen machen. Über natürliche Infektionen würden viel zu viele Menschen sterben.“

Im Klartext: mit Omikron müssen Restriktionen (also z.B. Maskenpflicht) deswegen aufrecht erhalten werden, weil es (statistisch gesehen) zu viele ältere Menschen in Deutschland gibt, die sterben würden, wenn (weil!) sie noch nicht geimpft sind. Oder noch deutlicher: die Restriktionen bestehen, weil die Impf-/Boosterquote bei den Älteren (wobei es grundsätzlich nicht wesentlich ist, ab welchem Alter das konkret gemeint ist; je älter desto gefährdeter statistisch gesehen) zu gering ist.

Wenn man sich diese wissenschaftlichen Zusammenhänge nüchtern vor Augen führt, müssten alle "Jüngeren", zumal geimpfte, eigentlich alle Geimpften und vor allem Geboosterten jedes Alters, nur noch kotzen, wenn sie darüber nachdenken, wieso Hochschulen weiterhin ausschließlich oder hauptsächlich per Distanzunterricht funktionieren oder in Hochschulen und Schulen durchgehend Maskenpflicht herrscht, wieso Diskos geschlossen sind usw. usf.

Ich frage mich sowieso, wenn ich Meldungen über zig Tote in Pflegeheimen, von denen keiner geboostert und einige überhaupt noch nicht geimpft waren, lese, wie bescheuert oder zumindest fahrlässig man sein muss, um sich nicht auf die effizienteste und einfachste Weise zu schützen (ja, und das Angebot hat es dort explizit gegeben; durch mobile Impfteams, die vor Ort kamen). Letztlich natürlich eine individuelle Entscheidung, aber das Mitleid muss sich dann auf andere konzentrieren.
 
Zuletzt bearbeitet:

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
20.442
8.726
FRA/QKL
Christian Drosten, zweifellos einer der weltweit renommiertesten Virologen auf dem Gebiet der Corona-Viren, hat ein interessantes Interview gegeben mit zwar für jeden, der ein bißchen die Fakten zusammenzählen kann, nicht wirklich neuen, aber erstaunlich klaren Aussagen (https://www.tagesspiegel.de/wissen/...terview-omikron-ist-eine-chance/27978808.html). Er wird damit zitiert, dass Omikron eine Chance sei (die Pandemie zu beenden). Für manche (vor allem Nicht-Naturwissenschaftler) sind solche Worte vermutlich Frevel. Ich habe mich sowieso schon seit einiger Zeit gefragt, ob es nicht ein Segen ist, wenn Omikro möglichst schnell das gefährlichere Detla-Virus verdrängt und damit de facto ausrottet.
Nächste inhaltlich nicht überraschende, aber in ihrer Klarheit sonst nicht so ausgesprochene Aussage, es gebe „keine Alternative“, dass sich früher oder später alle mit Sars-Cov-2 infizieren werden oder müssen. (Jehova, er hat "Durchseuchung" gesagt, auch wenn er diesen Begriff nicht benutzt hat).
Zitat: Die Bevölkerung baut Immunität auf und behält die auch.“ Deutschland sei jetzt „in dem Prozess“, die Pandemie für beendet erklären und die endemische Phase ausrufen zu können. „Aber wegen des hohen Anteils Älterer in der Bevölkerung müssen wir das in Deutschland über Impfungen machen. Über natürliche Infektionen würden viel zu viele Menschen sterben.“
Prinzipiell hat das Christian Drosten schon im letzten Sommer so gesagt noch vor Omicron. Seine damalige Aussage war - noch sehr vorsichtig - dass er für sich und seine Familie nach vollständige Impfung am liebsten den Weg der Infektion wählen würde um eine best mögliche Immunität zu erlangen.

Damals wurde er allerdings sehr schnell wieder von unser alle Physikerin und ihrer Gemeinschaft der in maximaler Panik schwadronierender Barater-Bedenkenträger zurückgepfiffen die damals immer noch glaubten dass das Virus wieder verschwindet wenn man nur oft und ausreichend genügend Maske trägt.
:doh:
 

rschulz76

Erfahrenes Mitglied
28.08.2018
526
474
PPS: Im RE Lindau - Memmingen - München hat mich mal der Zugbegleiter angesprochen ob ich auch eine andere Maske hätte. Wir waren gerade in Wangen. Ich sagte ja, aber die medizinische reicht in BaWü. Er meinte der Zug fahre nach München da brauche am eine FFP2 Maske, deshalb sollte ich die Maske wechseln. Super Logik, aber dankend abgelehnt.

Stuttgart - München im ICE ... Ich wurde darauf hingewiesen, die FFP2 überzuziehen - kurz nach Ulm ... dem Schaffner wäre es "wurscht", aber im hinteren Zugteil würden zwei Bundespolizisten sein, und die kontrollieren. Ich hatte noch eine in petto.

Und ja - der Schaffner hatte Recht.
Schon in Augsburg übergaben die BPs an Bord einen Einfältigen den Kollegen am Bahnsteig.
 
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rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.835
2.786
ZRH / MUC / VIE
Ohne das Wort "Einfältigen" hätte der Beitrag von mir ein Danke bekommen (für die Information).

Stand in Schweden: hier gibt es seit Dezember im ÖPNV wieder eine Maskenempfehlung. Die Kommunikation setzt dabei auf EIGENSCHUTZ. Kein Gesunder wird hier genötigt, andere Gesunde mit einer Maske zu "schützen" und nicht korrekt atmen zu dürfen. Gemäss Presse hätten in Stockholm in der U-Bahn etwa 10-15% eine an, das deckt sich mit meinen Beobachtungen in Bus und Trambus in Malmö.

Die ÖV-Branche leidet derzeit leider in Schweden wegen der Homeoffice-Empfehlung, nachdem sich die Passagierzahlen nach den Sommerferien wieder erfreulich entwickelten, da muss man nicht noch Passagiere mit anderen unnötigen Schikanen ins Auto zwingen. Zur Info: Die Todesinzidenz hat z.B. in FFP2-Österreich die Schwedische mittlerweile überholt.
 

floydburger

Erfahrenes Mitglied
23.11.2018
1.302
1.769
Ohne das Wort "Einfältigen" hätte der Beitrag von mir ein Danke bekommen (für die Information).

Meinetwegen kann die Maskenpflicht auch weg, aber ich halte es trotzdem für ziemlich beschränkt mit der Bundespolizei über FFP2 vs OP-Maske zu diskutieren und im Zweifelsfall deswegen den Zug verlassen zu müssen.
 

danix

SwissHON - Moderator LX/OS/SN/4U-Forum
Teammitglied
16.03.2010
5.989
2.534
Kloten, CH
Ich verstehe die Aufregung um die Maske beim Fliegen nicht.

Lufthansa ist, wie 99% der anderen Airlines, eine privatwirtschaftliche Unternehmung. Die können bestimmen und auflegen, was sie wollen.
Die können auch festlegen, dass Passagiere nicht mit Sandalen an Bord dürfen, sie können auch drauf verzichten, Kinder - oder Ü70 - mitzunehmen.

Achtung, Eyeopener: sie bestimmen jetzt schon alles mögliche. Wenn du ein LH Ticket kaufst, dann beugst du dich auch der LH-Bestimmung, dass es an Bord Elisabethen-Wasser gibt. Und Coca Cola, statt Pepsi. Ryanair verbietet dir den Konsum von mitgebrachtem Alkohol - auch das ist nichts anderes.

Wenn du dich wissentlich der Auflagen zum Ticketkauf entscheidest: nicht rumjammern.
Alternativen: andere Airline, andere Fortbewegungsmittel, Flieger chartern, ….
Das „Fliegen“ ist eine Vergünungsveranstaltung - keiner zwingt dich, dran teilzunehmen.


In Restaurants, Hotels und Unterhaltungsstätten gibt es auch Dress-Codes. Gleiches Spiel wie eine Maske.

Klagt nur - und freut euch auf die saftige Gebührenrechnung.
:doh:

Du hast aber schon verstanden, dass NICHT die Airlines die Maskenpflicht in Flugzeugen eingeführt haben und dass zum Beispiel in den USA die Airlines auch schon deren Ende eingefordert haben? Der Maskenmist ist zur Zeit meines Wissens nahezu überall wo es ihn gibt staatlich verordnet. Und das gehört beendet, gerade weil es ein Eingriff in die Freiheit der Betreiber ist!
:yes:
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
6.552
4.166
MUC/INN
Und auch das wird der Markt regeln. Abgesehen davon, dass es glücklicherweise wenig Irre und Maskengläubiger in die verantwortungsvolle Position eines solchen Entscheidungsträgers schaffen, würde sich eine im Sinne des Hausrechts angeordnete Maskenpflicht auf dem freien Markt nie bewähren. Solche Spielchen können Fake-Unternehmen wie die Bahn spielen, aber eine LH wird sich davor genauso hüten wie andere Airlines.

Klar, der Schaden der Gesellschaft bleibt auf die nächsten Jahrzehnten. Die Politik hat bei den Menschen eine dermaßen nachhaltige Störung hinterlassen, wie sie zuletzt wohl nur die die Russlandrückkehrer erfahren haben. Und von den Kindern jetzt gar nicht zu reden.

Agenda 2040 ist wohl Atomkraftwerke, psychologische Heilanstalten und Forensiken. §63 StGB wird einen nie dagewesenen Boom erfahren. §64 wahrscheinlich auch.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.751
10.799
:doh:

Du hast aber schon verstanden, dass NICHT die Airlines die Maskenpflicht in Flugzeugen eingeführt haben und dass zum Beispiel in den USA die Airlines auch schon deren Ende eingefordert haben? Der Maskenmist ist zur Zeit meines Wissens nahezu überall wo es ihn gibt staatlich verordnet. Und das gehört beendet, gerade weil es ein Eingriff in die Freiheit der Betreiber ist!
:yes:

Die Maskenpflicht wurde von den Airlines (weit) vor der gesetzlichen Pflicht eingeführt. Bis heute übererfüllt LH die gesetzlich vorgeschriebene Maskenpflicht in vielerlei Hinsicht (Personen mit Maskenbefreiung, Maskenpflicht außerhalb des Geltungsbereiches des IfSG, Unzulässigkeit gesetzlich zulässiger Masken). Nein, nein, das machen sie schon sehr freiwillig.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.208
3.026
Meine Hoffnungen, dass die Maskenpflicht in der CH ein Ende findet, haben einen Dämpfer erfahren. Es wurde gar diskutiert, im ÖV Essen und Trinken zu verbieten und die Maskenpflicht auf 8 Jahre runterzusetzen. Wie wenn man damit Omikron den entscheidenden Schlag versetzen könnte. Dumm nur, dass das BAG eingestehen musste, dass ihre Schreckensszenarien nicht eintreffen werden, somit sind diese Ideen vom Tisch.

Leider hat diese Erkenntnis nicht dazu geführt, dass die Maskenpflicht in Frage gestellt wird. Seltsamerweise wurden sie bis Ende März verlängert, es ist davon auszugehen, dass das BAG bis zuletzt an der Maske festhalten wollen wird. Dabei - und das soll hier wiedermal gesagt werden - zeigt sich erneut, dass die Maske hohe Fallzahlen nicht verhindert. 200.000 (offiziell) - 500.000 Fälle (Dunkelziffer) pro Woche bei Home Office und Maske überall, da soll mir keiner sagen, dass die Maske ein entscheidender Faktor im Kampf gegen Corona ist.

Im Kanton St. Gallen hat ein Gericht die Aufhebung der Maskenpflicht an unteren Schulen angeordnet. Daraufhin enervierte sich die Politik, dass eine Minderheit die Maskenpflicht zu Fall gebracht hätte, denn freiwillig würde niemand die Maske tragen. Wenn die Mehrheit die Maske so toll findet, dann werden sie sie wohl auch tragen, es scheint eher, dass die Minderheit eben keine Minderheit ist.
 
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Reaktionen: BRo und danix
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