Zoll & Steuer

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SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
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Hallo zusammen,

ich konnte aus der Diskussion hier für meine Fragestellung schon einiges rausziehen, bin mir aber für meinen konkreten Fall noch nicht ganz im Klaren ob meine Idee so sinnvoll ist.

Meine +1 kommt aus einem Nicht-EU Land (und wohnt auch dort), in dem eine bestimmte hochpreisige Kamera deutlich günstiger verkauft wird als hierzulande. Das würde ich mir gerne zu Nutzen machen.

Gedankenspiel: Ich kaufe die besagte Kamera als Tourist in ihrem Land und lasse mir die Steuer (Tax Free) bei der Ausreise erstatten. Im Flugzeug schenke ich meiner +1 dann die Kamera und sie reist als Touristin nach samt Kamera nach Deutschland ein. Sie kommt aber dann zum Schluss, dass sie ein so hochpreisiges Geschenk lieber doch nicht annehmen will und gibt sie mir zurück.

Worst case, wäre dann doch, dass der Zoll bei ihrer Einreise auf einen Nämlichkeitsnachweis besteht, bei Ausländern ist das aber eher ungewöhnlich, oder? Könnte in diesem Fall dann rückwirkend noch die 19% Steuern nachgezahlt werden, oder würden dann ggf. ein höherer Satz fällig?

Viele Dank für euren Input.

Du musst damit rechnen gefilzt zu werden, wenn dann O-Verpackung, Bedienungsanleitung/Garantie, Kaufbeleg, Taxfree Beleg aus dem Ursprungsland im Gepaeck auftauchen wirds schwer zu erklaeren warum du diesen Sachen im Gepaeck hast. Mit der Schenkungsgeschichte wuerde ich dann lieber nicht kommen, da kriegt der Zoellner nen Lachanfall und du bist die Mwst plus Strafe los.
 

offtherecord

Erfahrenes Mitglied
13.11.2009
1.498
453
Es ist eben nur so verführerisch, da selbst mit 19% Steuer + 19% Strafe kostet die Kamera nicht mehr als hier. :rolleyes:


Edit: Ich hab's gerade überschlagen, es wäre dann doch ein paar Euro teuer.

Aber dann ist das doch einfach: Dort kaufen, VAT erstatten lassen (falls in dem Land möglich), nach Deutschland ordentlich einführen, entsprechende Steuer bezahlen und damit ingesamt günstiger und legal unterwegs sein!
 
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chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Ja vielen Dank!

Die Idee beinhaltet natürlich nicht, dem Zoll zu erzählen, dass die Kamera gerade den Besitzer gewechselt hat...

Aber klar, ich habe den Grundsatz verstanden, Waren die in der EU bleiben werden verzollt. Ich würde dann also meine +1 bei ihrer Ausreise ohne Kamera in die Illegalität stürzen, das wollte ich eigentlich nicht verantworten müssen. Es ist eben nur so verführerisch, da selbst mit 19% Steuer + 19% Strafe kostet die Kamera nicht mehr als hier. :rolleyes:


Edit: Ich hab's gerade überschlagen, es wäre dann doch ein paar Euro teuer.

Um welche Kamera geht es denn überhaupt ?

Gehe einfach durch den roten Kanal. Melde die Ware an und zahle die Einfuhrsteuer. Dann hast du keine Strafe an der BAcke und der Zoll weiß von dir später nichts mehr.

Bis 700 € ist die Einfuhrumsatzsteuer pauschal bei 17,5 % ,darüber hinaus bei 19 %. Dazu kommen noch die Zölle je nach Warengruppe, z.B. bei PCs oder Kameras bei 0 - 14 %.
 

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
Sicherlich ist es auch immer noch günstiger im Garantiefall (Soll bei Kameras ja ab und zu mal vorkommen ;)) in besagtes Nicht-EU Land zu reisen und dort seine Garantieansprüche geltend zu machen. :rolleyes:
Nun eine Geschichte, was mir mal passiert ist. In einem arabischen Land habe ich bei einer lokalen Elektrohandelskette (ähnlich Mediamarkt) ein Zubehörteil für den (Firmen-)PC gekauft. Im Büro dann die Verpackung geöffnet, und das Teil funktioniert nicht! Nach einem anstrengenden Tag im Büro hatte ich keine Lust mehr, in die Stadt zu fahren, und bin am nächsten Morgen zurück zum Händler. Dort hieß es dann, es gibt keine Garantie. Die Garantie gilt bis Mitternacht des Kauftages.
 

Chaosmax

Erfahrenes Mitglied
22.04.2009
2.258
107
selbst wenn du beim ersten Mal nicht kontrollierst wirst, kann der Zoll, bei jeder weiteren Einreise mit der Kamera verlangen, dass du die ordentliche Einfuhr nachweist und spätestens dann ist es aus.
 
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sophistico

Reguläres Mitglied
05.04.2018
46
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selbst wenn du beim ersten Mal nicht kontrollierst wirst, kann der Zoll, bei jeder weiteren Einreise mit der Kamera verlangen, dass du die ordentliche Einfuhr nachweist und spätestens dann ist es aus.
Bei der nächsten Ausreise Nämlichkeitsbescheinigung für die Kamera ausstellen lassen -> Sache gegessen
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
selbst wenn du beim ersten Mal nicht kontrollierst wirst, kann der Zoll, bei jeder weiteren Einreise mit der Kamera verlangen, dass du die ordentliche Einfuhr nachweist und spätestens dann ist es aus.

Das ist richtig und theoretisch, erledigt sich aber genauso theoretisch mit der Nämlichkeitsbescheinigung. Im Ergebnis interessiert sich der Zoll doch für Zigaretten, Bargeld, Produktfälschungen und die Leute, die es übertreiben. Wegen einer gebrauchten Kamera würde ich kein Zolltrara erwarten
 

Klagenfurter

Erfahrenes Mitglied
Ist es überhaupt möglich, eine solche Bescheinigung ohne Rechnung oder Einfuhrbescheinigung zu erhalten? Vor allem, wenn es für verschiedene Märkte verschiedene Ausführungen gibt. Als Beispiel wäre ein Laptop zu nennen, der eine Ausländische, z.B. russische, arabische oder chinesische Tastatur, hat.
 

sophistico

Reguläres Mitglied
05.04.2018
46
0
habe ich noch nie (als Tourist) gemacht, würde mich aber wundern wenn es ohne Rechnung, auf der auch die Serien-Nr. steht, geht?

Ist es überhaupt möglich, eine solche Bescheinigung ohne Rechnung oder Einfuhrbescheinigung zu erhalten? ...

Ja ist es. Ist ja auch irgendwie logisch. Wenn ich sowieso die Rechnung mitführe und vorlegen kann, wozu dann bei Ausreise erst noch
mühsam eine Nämlichkeitsbescheinigung ausstellen lassen? Dann könnte ich ja, falls bei Wiedereinreise kontrolliert wird, einfach die Rechnung vorlegen.

Gerade nochmal nachgesehen: Auf der Seite des Zolls steht auch nur "unter Vorführung der Ware". Nichts von Belegnachweisen.
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.853
4.623
Gummersbach
Selbige Frage stellt sich wie hoch die Chance ist erwischt zu werden wen man nach 5 Bier und 5 Schnaps nach dem Wasen nach Hause fährt mit dem eigenen Auto wie die anderen 10.000. Kann natürlich gut gehen, wen aber fällig bist wirds interesant.

Jo, aber besoffen ist definitiv immer besoffen . Während du mit der Kamera rumwedeln kannst und keiner sieht der an ob die soeben Gegenstand eines Einfuhrverbrechens ist .
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.057
3.689
Nord Europa
Zoll und Steuer

Bin nach einer Familienfeier im Restaurant/Hotel geblieben, liegt bei uns in der Gemeinde. Hätte auch nach hause machen können.
Das Ergebnis: Zum Übernachtungspreis kommen sechzehn Komma null fünf Euro Kultur und Tourismustaxe.

Dann doch lieber: nach 5 Bier und 5 Schnaps nach dem Wasen nach Hause fährt
 

somkiat

Erfahrenes Mitglied
30.05.2013
5.853
4.623
Gummersbach
. Das sonstige Risiko sehe ich ebenso wie Du - mich hat in Düsseldorf in 50 Jahren fliegen noch nie jemand kontrolliert.

Main Vroind , es kann auch anders kommen . Im Rahmen meiner Rückkehr von 091E im Dezember 2017 wanderte ich voller Unschuld in DUS durch den grünen Kanal , wurde von einem Bediensteten herausgepickt und nach anzumeldenden Gütern befragt . Ich verneinte dies wahrheitsgemäß , worauf der Bedienstete die Frage auf eventuelle Medikamente sowie Bares erweiterte . Wiederum wahrheitsgemäß erwähnte ich eine Tüte voller Oiros .

Fortsetzung morgen , es wird zum Dinner geloitet .
 

Seemann

Erfahrenes Mitglied
23.03.2010
1.671
717
MUC
Ist es überhaupt möglich, eine solche Bescheinigung ohne Rechnung oder Einfuhrbescheinigung zu erhalten? Vor allem, wenn es für verschiedene Märkte verschiedene Ausführungen gibt. Als Beispiel wäre ein Laptop zu nennen, der eine Ausländische, z.B. russische, arabische oder chinesische Tastatur, hat.

Ja, das geht. Ich habe eine solche Nämlichkeitsbescheinigung für ein elektronisches Gerät, das in den USA gefertigt wurde und ich gebraucht hier auf dem Flohmarkt gekauft habe, bekommen.
Der Vorgang lief etwas widerwillig, aber nach Erklärung der Vorgeschichte wurde das Papier ausgestellt, darin waren Name des Geräts und Fertigungsnummer enthalten.
Auch eine Rechnung ohne Seriennummer ist kein eindeutiger Beweis, wird aber in der Regel akzeptiert.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Zoll und Steuer

Bin nach einer Familienfeier im Restaurant/Hotel geblieben, liegt bei uns in der Gemeinde. Hätte auch nach hause machen können.
Das Ergebnis: Zum Übernachtungspreis kommen sechzehn Komma null fünf Euro Kultur und Tourismustaxe.

Dann doch lieber: nach 5 Bier und 5 Schnaps nach dem Wasen nach Hause fährt

Hättest Du gesagt. dass du beruflich da warst, wäre es Null gewesen...
 

Vollzeiturlauber

Erfahrenes Mitglied
27.11.2012
11.057
3.689
Nord Europa
Hättest Du gesagt. dass du beruflich da warst, wäre es Null gewesen...

Denkste, Pustekuchen, Beispiel Köln:

Wenn ich als "Kapitalist" die Lufthansa HV besuche, um dort meine Interessen zu vertreten, wird trotzdem die Bettenteuer fällig.

(Wurde bis in die letzte Instanz entschieden, Köln steht seit Jahren auf meiner persönlichen Boykottliste.)
 
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Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
6.784
4.598
Denkste, Pustekuchen, Beispiel Köln:

Wenn ich als "Kapitalist" die Lufthansa HV besuche, um dort meine Interessen zu vertreten, wird trotzdem die Bettenteuer fällig.

(Wurde bis in die letzte Instanz entschieden, Köln steht seit Jahren auf meiner persönlichen Boykottliste.)


Kein Pustekuchen: Ich gehe davon aus, dass Du bei Deiner Steuererklärung die Anlage KAP ausfüllst und Deine Aktien im Privatvermögen hältst, oder? Ansonsten würde nämlich einfach gelten:

In Köln wird seit 01. Dezember 2014 eine Kulturförderabgabe (KFA) auf privat veranlasste Hotelübernachtungen erhoben. Übernachtungen in Zusammenhang mit Geschäftsreisen oder beruflichen Messebesuchen sind von der Zahlung gegen Nachweis befreit.

Und der Nachweis ist beim Selbständigen schlichtweg die Unterschrift unter die KFA Eigenscheinigung.

https://www.bettensteuer.de/wp-content/uploads/documents/koeln/FormularKulturfoerderabgabe-1.pdf

Ich habe persönlich noch nie irgendeine "Bettensteuer" in Deutschland gezahlt; für mich als Freiberuflicher ist alles mit irgendeiner beruflichen Tätigkeit verbunden.
 

sophistico

Reguläres Mitglied
05.04.2018
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Denkste, Pustekuchen, Beispiel Köln:

Wenn ich als "Kapitalist" die Lufthansa HV besuche, um dort meine Interessen zu vertreten, wird trotzdem die Bettenteuer fällig.

(Wurde bis in die letzte Instanz entschieden, Köln steht seit Jahren auf meiner persönlichen Boykottliste.)
Kann es daran liegen, dass "die Lufthansa HV besuchen" bei dir kein beruflicher Grund ist!?
"Beruflich" ist zwar soweit mir bekannt nicht wirklich definiert, es dürften aber wohl Reisegründe gemeint sein die mit
Einkünften gemäß §15/18/19 EStG (ev. auch §13) einher gehen. Und eben nicht §20 wie im Falle des Besuchs einer HV.
So kapitalistisch das auch sein mag :p

Tipp von mir: Die notwendige Bescheinigung ist schnell ausgefüllt und einen konkreten Grund musste ich auch noch nie angeben (wäre ja auch ein Unding)

Mist... zu langsam getippt :D