Angela Merkel muss Flug zu G-20 Gipfel in Argentinien im A340 abbrechen

ANZEIGE
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.404
11.311
irdisch
ANZEIGE
Man kriegt die Leute bei Gefahr auch ganz schnell raus. 90 Sekunden reichen für eine Evakuierung durch die Hälfte der Notausgänge bei einer vollbesetzten Passagier A340.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
..... (Querbahn wäre m.E. noch viel kürzer gewesen) .....


Querbahn (06/24) ist 2459 m, 14R/32L ist nur 1863 m.

Außerdem dachte ich, die Bahn wird 1.) nur am Wochenende beackert und 2.) nur fürs Grooving auch für 2 Wochen unter der Woche, aber bis 16.11. wäre das fertig. Hat sich das verzögert?
Wenn die natürlich noch grooven kann es sein, dass die Querbahn an der intersection mit 14L/32R gerade auch nicht nutzbar ist.
 
  • Like
Reaktionen: 1 Person

hänki

Neues Mitglied
17.07.2018
23
15
Die 1602 startet gerade in CGN, um Merkel nach dem Gipfel abzuholen. Und da der Großteil der Delegation ja zu Hause geblieben ist, dürfte sie einen entspannten Rückflug in einem fast leeren Flieger haben, ohne Hintergrundgespräche für Journalisten.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
2.029
1.118
Im bundesdeutschen Grundgesetz gibt es den Vizekanzler auch offiziell gar nicht.
Doch, Artikel 69 Abs. 1: " Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter." Stellvertreter des Kanzlers = Vizekanzler. Insofern gibt es ihn. Es ist nur nirgendwo definiert, was er/sie wann zu tun hat. Insbesondere nicht, wenn man ihn ev. gut gebrauchen könnte, Rücktritt oder Tod des Kanzlers z.B.
Das unterscheidet das preußische Verfassungssystem wieder vom österreichischen. Da der Fall auch noch nie eingetreten ist, gibt es dazu natürlich nur Diskussionen. Wird der Bundeskanzler handlungsunfähig, so wird der Bundespräsident den "Vizekanzler", bzw. jeden anderen Minister mit der Geschäftsführung beauftragen bis der Bundestag einen neuen Kanzler gewählt hat, Art. 69 Abs.3 GG.
Abs 3 bezieht sich nur darauf, wenn der Kanzler nicht mehr offiziell amtiert, insbesondere weil die Legislaturperiode rum ist, aber noch kein neuer gewählt wurde. "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen." Was passiert, wenn es den Bundeskanzler nicht mehr gibt, steht da nicht. Das ist formal ungeregelt im Grundgesetz. Der Präsident wird vermutlich den, den der Kanzler nach Abs.1 zu seinem Stellvertreter erklärt hat, zum geschäftsführenden Kanzler erklären. Genaugenommen steht aber nirgendwo, ob er das darf oder soll oder muss. Und vorgekommen ist das auch schon so ähnlich. Der Rücktritt ist nämlich in der Verfassung auch nicht vorgesehen.....

Der Titel des Vizekanzlers in der BRD ist also nur eine Ausschmückung, de iure und de facto aber bedeutungslos. So kann sich der kleine Koalitionspartner seiner Basis aber gut verkaufen.
eher de iure als de facto bedeutungslos. Es gibt ihn zwar de iure aber die Bedeutung wird de iure nicht geklärt. De facto wird es im Falle eines Falles so laufen, wie man sich das auch denkt, er wird den Kanzler bis zur nächsten Kanzlerwahl vertreten.
 
  • Like
Reaktionen: feb und Pewa

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.166
3.526
ZRH / MUC
Zumindest ist sie jetzt einmal mit einer richtig, richtig schönen Business Class geflogen.

Vielleicht wird das ja dem Lufthansa-Kunde zugute kommen, der jetzt noch bis 2020 und länger mit der *****-Füssel-C auskommen "muss"?
 

hänki

Neues Mitglied
17.07.2018
23
15
Zur Not könnten doch bestimmt Macron oder Ms. May aushelfen. Da könnte man auf dem langen Flug gleich noch wichtige Dinge besprechen und die Welt retten...
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.529
5.947
MUC/INN
Doch, Artikel 69 Abs. 1: " Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter."

Im Gesetz steht Stellvertreter. Das ist ein Stellvertreter und kein Vizekanzler. Stellvertreter des Führers, Stellvertreter des Kanzlers. Nicht Vizeführer oder Vizekanzler. Das unterscheidet das GG vom BV-G. Das bundesdeutsche Gesetz kennt den Begriff des Vizekanzlers nicht, ergo gibt es de iure keinen Vizekanzler, allerhöchstens den nach 69 vorgesehenen Stellvertreter des Bundeskanzlers. Ist vielleicht Makulatur, macht aber aufgrund der obigen Ausführungen mitunter einen großen Unterschied.

Das Grundgesetz möchte gerade nur einen Stellvertreter, der den Bundeskanzler bei dessen Abwesenheit vertritt. Im Falle eines Todes ist eine Stellvertretung nicht möglich, weil es keine postmortale Stellvertretung gibt.

eher de iure als de facto bedeutungslos. Es gibt ihn zwar de iure aber die Bedeutung wird de iure nicht geklärt. De facto wird es im Falle eines Falles so laufen, wie man sich das auch denkt, er wird den Kanzler bis zur nächsten Kanzlerwahl vertreten.

eher andersrum. Du hast Recht, Art. 69 regelt das nicht ausdrücklich, weshalb ein Verfahren natürlich ein theoretischer Streit ist, aber wohl der BuPrä dann entsprechend der Regelung verfahren wird. Oder er ruft das BverfG an und die sagen ihm, mach es so. Es gibt den VIZEKANZLER de iure definitiv nicht, aber die Bedeutung existiert de facto und wird daher dann wohl aus den von dir geschilderten Gründen analog zu 69 GG so praktiziert werden.

Deswegen ist dieser Artikel
Was passiert im Unglücksfall? - SPIEGEL ONLINE
auch grottenfalsch. Aber schon Strauß wusste, was der Spiegel wirklich ist.
 
  • Like
Reaktionen: bond007m

Luftikus

Megaposter
08.01.2010
25.404
11.311
irdisch
Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK).

Inhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) im Frieden ist der deutsche Bundesminister der Verteidigung nach Art. 65a Abs. 1 GG; sie geht bei Abwesenheit auf dessen beamtete Staatssekretäre über. Im Verteidigungsfall liegt die Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) beim deutschen Bundeskanzler (Art. 115b GG), siehe Regelung des Artikel 115b GG.
https://de.wikipedia.org/wiki/Befehls-_und_Kommandogewalt
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Genau das ist allerdings die Standardprozedur in solch einem Fall. Die Flugzeugkabine ist bei so etwas der sicherste Ort, zumal die Feuerwehr ja vor der Tür steht und jederzeit eingreifen kann. So ein Blechrumpf ist zudem darauf ausgelegt, mehrere Minuten einem Feuer von außen zu widerstehen - sofern Fenster und Türen geschlossen sind.

Und ausgestiegen wird, wenn die Feuerwehr das Okay gibt. Da wird weder für Frau Merkel, den Kaiser von China noch airhansa123 eine Ausnahme gemacht. :p

Die Fenster in der Passagierkabine sind immer geschlossen :D
 

F4F

Erfahrenes Mitglied
08.11.2014
1.680
149
HB
Die 1602 startet gerade in CGN, um Merkel nach dem Gipfel abzuholen. Und da der Großteil der Delegation ja zu Hause geblieben ist, dürfte sie einen entspannten Rückflug in einem fast leeren Flieger haben, ohne Hintergrundgespräche für Journalisten.

Das ist Geldverschwendung und unnötig . Da hätten die auch Linie zurückfliegen können .
 

hänki

Neues Mitglied
17.07.2018
23
15
Nachdem wir ja gelernt haben, dass der mitfliegende Journalisten-/Wirtschaftstross die Flüge bezahlen muss, könnten wir ja hoffen, dass der dt. Steuerzahler etwas von den Dienstreisen der Kanzlerin hat und gar nicht draufzahlt. Nun, da die Maschine leer ist, wird es definitiv teuer.
 

Blauersalon

Erfahrenes Mitglied
18.11.2016
422
29
Richtig, aber genau das "erstrebenswerte Embedded-sein" schafft Abhängigkeiten, die man in der Berichterstattung eher vermeiden sollte. Den Ethos unserer Journalisten in allen Ehren, aber das Privileg "bei Mutti mitzufliegen" will man sich bestimmt durch allzu kritische Artikel oder Beiträge nicht verbauen. In einer idealen Welt würde da keiner mitfliegen außer dem Regierungspersonal, die gleiche Problematik gilt m.E. nämlich auch für die mitfliegenden Gäste aus der Wirtschaft.
Diese Sichtweise ist verständlich, entspricht aber nicht der Realität. Ich möchte auf den zweiten Satz eingehen: Genau diese Vermutung (..."In einer idealen Welt würde da keiner mitfliegen außer dem Regierungspersonal"...) ist nämlich falsch und wurde gestern Abend widerlegt:
Nur wer als Journalist wirklich dabei (embedded) war, konnte schnell und nah am und vom Geschehen berichten.
Wären alle schon in Buenos Aires gewesen und dort gewartet, hätten wir manche Details nicht (zeitnah) erfahren.
Und das ist genau der Hauptgrund, das Medienhäuser diese Plätze bevorzugen.
Man hat eben seinen Mitarbeiter embedded - und ist somit immer nah am Geschehen.
 
  • Like
Reaktionen: skywest

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.529
5.947
MUC/INN
Danach ist der Hauptgrund für die Begleitung der Regierungsmitglieder also mögliche Zwischenlandungen oder falls an Bord jemand Diarrhö bekommt? ;)
 
  • Like
Reaktionen: Blauersalon
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.