Man kriegt die Leute bei Gefahr auch ganz schnell raus. 90 Sekunden reichen für eine Evakuierung durch die Hälfte der Notausgänge bei einer vollbesetzten Passagier A340.
..... (Querbahn wäre m.E. noch viel kürzer gewesen) .....
Doch, Artikel 69 Abs. 1: " Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter." Stellvertreter des Kanzlers = Vizekanzler. Insofern gibt es ihn. Es ist nur nirgendwo definiert, was er/sie wann zu tun hat. Insbesondere nicht, wenn man ihn ev. gut gebrauchen könnte, Rücktritt oder Tod des Kanzlers z.B.Im bundesdeutschen Grundgesetz gibt es den Vizekanzler auch offiziell gar nicht.
Abs 3 bezieht sich nur darauf, wenn der Kanzler nicht mehr offiziell amtiert, insbesondere weil die Legislaturperiode rum ist, aber noch kein neuer gewählt wurde. "Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen." Was passiert, wenn es den Bundeskanzler nicht mehr gibt, steht da nicht. Das ist formal ungeregelt im Grundgesetz. Der Präsident wird vermutlich den, den der Kanzler nach Abs.1 zu seinem Stellvertreter erklärt hat, zum geschäftsführenden Kanzler erklären. Genaugenommen steht aber nirgendwo, ob er das darf oder soll oder muss. Und vorgekommen ist das auch schon so ähnlich. Der Rücktritt ist nämlich in der Verfassung auch nicht vorgesehen.....Das unterscheidet das preußische Verfassungssystem wieder vom österreichischen. Da der Fall auch noch nie eingetreten ist, gibt es dazu natürlich nur Diskussionen. Wird der Bundeskanzler handlungsunfähig, so wird der Bundespräsident den "Vizekanzler", bzw. jeden anderen Minister mit der Geschäftsführung beauftragen bis der Bundestag einen neuen Kanzler gewählt hat, Art. 69 Abs.3 GG.
eher de iure als de facto bedeutungslos. Es gibt ihn zwar de iure aber die Bedeutung wird de iure nicht geklärt. De facto wird es im Falle eines Falles so laufen, wie man sich das auch denkt, er wird den Kanzler bis zur nächsten Kanzlerwahl vertreten.Der Titel des Vizekanzlers in der BRD ist also nur eine Ausschmückung, de iure und de facto aber bedeutungslos. So kann sich der kleine Koalitionspartner seiner Basis aber gut verkaufen.
mal etwas ganz anderes:
ist / war es nicht immer so, das Kanzler(in) + Vizekanzler nicht gemeinsam in einem Flugzeug fliegen?
Die 1602 startet gerade in CGN, um Merkel nach dem Gipfel abzuholen.
Doch, Artikel 69 Abs. 1: " Der Bundeskanzler ernennt einen Bundesminister zu seinem Stellvertreter."
eher de iure als de facto bedeutungslos. Es gibt ihn zwar de iure aber die Bedeutung wird de iure nicht geklärt. De facto wird es im Falle eines Falles so laufen, wie man sich das auch denkt, er wird den Kanzler bis zur nächsten Kanzlerwahl vertreten.
https://de.wikipedia.org/wiki/Befehls-_und_KommandogewaltInhaber der Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) im Frieden ist der deutsche Bundesminister der Verteidigung nach Art. 65a Abs. 1 GG; sie geht bei Abwesenheit auf dessen beamtete Staatssekretäre über. Im Verteidigungsfall liegt die Befehls- und Kommandogewalt (IBuK) beim deutschen Bundeskanzler (Art. 115b GG), siehe Regelung des Artikel 115b GG.
Am Ende zählt sowieso nur der IBuK.
Mindest-wer?
Genau das ist allerdings die Standardprozedur in solch einem Fall. Die Flugzeugkabine ist bei so etwas der sicherste Ort, zumal die Feuerwehr ja vor der Tür steht und jederzeit eingreifen kann. So ein Blechrumpf ist zudem darauf ausgelegt, mehrere Minuten einem Feuer von außen zu widerstehen - sofern Fenster und Türen geschlossen sind.
Und ausgestiegen wird, wenn die Feuerwehr das Okay gibt. Da wird weder für Frau Merkel, den Kaiser von China noch airhansa123 eine Ausnahme gemacht.![]()
Die 1602 startet gerade in CGN, um Merkel nach dem Gipfel abzuholen. Und da der Großteil der Delegation ja zu Hause geblieben ist, dürfte sie einen entspannten Rückflug in einem fast leeren Flieger haben, ohne Hintergrundgespräche für Journalisten.
Diese Sichtweise ist verständlich, entspricht aber nicht der Realität. Ich möchte auf den zweiten Satz eingehen: Genau diese Vermutung (..."In einer idealen Welt würde da keiner mitfliegen außer dem Regierungspersonal"...) ist nämlich falsch und wurde gestern Abend widerlegt:Richtig, aber genau das "erstrebenswerte Embedded-sein" schafft Abhängigkeiten, die man in der Berichterstattung eher vermeiden sollte. Den Ethos unserer Journalisten in allen Ehren, aber das Privileg "bei Mutti mitzufliegen" will man sich bestimmt durch allzu kritische Artikel oder Beiträge nicht verbauen. In einer idealen Welt würde da keiner mitfliegen außer dem Regierungspersonal, die gleiche Problematik gilt m.E. nämlich auch für die mitfliegenden Gäste aus der Wirtschaft.
Alles für den Leser und andere Interessierte, die sich Ihre Meinung bilden wollen...Danach ist der Hauptgrund für die Begleitung der Regierungsmitglieder also mögliche Zwischenlandungen oder falls an Bord jemand Diarrhö bekommt?![]()
Ich dachte die Business ist komplett für AM reserviert? Anscheinend doch nicht:
Anhang anzeigen 120453
Wo stand das geschrieben? Wäre interessant zu wissen? Ggf war es nur ein Abteil der Business? Und auf dem Bild kommt sie vom Captain...