OT: Nö, geht nicht. Das Maximum das geht ist zweieinhalb Amtsperioden (der Präsident ist Exekutive, nicht Legislative also kann's auch keine Legislaturperiode sein

) minus ein Tag. Denn wenn der Vizepräsident vor Ablauf einer halben präsidialen Amtsperiode durch Tod, Rücktritt oder Handlungsunfähigkeit nachrückt darf er sich nur einmal der Wiederwahl stellen. Wenn er weniger als eine halbe Amtsperiode "ungewählt" amtiert dann darf er noch zweimal (22. Verfassungszusatz).
Wenn hingegen ein zweifacher Expraesident in einer folgenden Amtszeit als Vizepraesident in das Praesidentenamt aufrueckt, kann er diese dritte Amtszeit auch ausueben.
Wann kaufen wir endlich neue Jets. Das ist ja mittlerweile dermassen peinlich.
Das
sind die neuen Jets. 340, 321, 319, Global - gerade frisch beschafft als Ersatz fuer 310 und Challenger.
So peinlich finde ich jetzt einen technischen Ausfall nicht. Dann aber an einem dafuer nicht geeigneten Flughafen zu landen, weil man dort ein Ersatzflugzeug und bessere Wartung vermutet, und dadurch einen weiteren gefaehrlichen Vorfall zu produzieren, ist ein absolutes No-No. Das ist Hapag-Segelflugzeug-Stil.
Dass dann in CGN ein Ersatzflugzeug aber keine Ersatzcrew bereitsteht, man selbst bis zum naechsten Tag keinen Ersatz organisiert bekommt und der Bundeskanzler wichtige Termine verpasst, ist dann noch zusaetzlich peinlich, aber halt auch nur peinlich, nicht sicherheitskritisch.
Oder eben bei LH chartern
LH ist eine private Firma wie jede andere auch. Das muesste europaweit ausgeschrieben werden (Hifly, euroAtlantic, Wamos...

)