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Wenn man beispielsweise in AMS landet und aus keinem Hochrisikogebiet kommt und nach Landung und Abholung des Gepäcks sofort mit seinem PKW nach Deutschland fährt, muss dann das Kind anschließend auch für fünf Tage in Quarantäne? Der Aufenthalt in den Niederlanden war vielleicht max. 2h.
Reisen und COVID-19-Pandemie – Einreisebeschränkungen weitgehend aufgehoben
Aufgrund der Covid-19-Pandemie bestehen nur noch Reisebeschränkungen bei der Einreise aus Virusvariantengebieten. Hier gilt eine Nachweis- und Quarantänepflicht. Beschränkungen für die Einreise aus anderen Ländern wurden aufgehoben.
www.auswaertiges-amt.de
Schwierige Auslegung:
Unklar ist für mich die Definition des Zwischenaufenthalts.Ausnahmen von der Quarantänepflicht:
Die Absonderungspflicht gilt nicht für Personen, die
- lediglich durch ein Hochrisikogebiet (nicht Virusvariantengebiet) durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,