Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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AJ44

Erfahrenes Mitglied
24.03.2019
6.351
5.305
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Wenn man beispielsweise in AMS landet und aus keinem Hochrisikogebiet kommt und nach Landung und Abholung des Gepäcks sofort mit seinem PKW nach Deutschland fährt, muss dann das Kind anschließend auch für fünf Tage in Quarantäne? Der Aufenthalt in den Niederlanden war vielleicht max. 2h.

Schwierige Auslegung:

Ausnahmen von der Quarantänepflicht:​

Die Absonderungspflicht gilt nicht für Personen, die

  • lediglich durch ein Hochrisikogebiet (nicht Virusvariantengebiet) durchgereist sind und dort kein Zwischenaufenthalt hatten,
Unklar ist für mich die Definition des Zwischenaufenthalts.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.128
861
Wenn man beispielsweise in AMS landet und aus keinem Hochrisikogebiet kommt und nach Landung und Abholung des Gepäcks sofort mit seinem PKW nach Deutschland fährt, muss dann das Kind anschließend auch für fünf Tage in Quarantäne? Der Aufenthalt in den Niederlanden war vielleicht max. 2h.
Das ist dann nur Transit/Durchreise
 

Info9

Aktives Mitglied
04.08.2019
130
63
Wenn man beispielsweise in AMS landet und aus keinem Hochrisikogebiet kommt und nach Landung und Abholung des Gepäcks sofort mit seinem PKW nach Deutschland fährt, muss dann das Kind anschließend auch für fünf Tage in Quarantäne? Der Aufenthalt in den Niederlanden war vielleicht max. 2h.
Ich stehe vor einem ähnlichen Problem....machst du denn eine Einreiseanmeldung online für AMS - Deutschland ?
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Nein, auch wenn sie die Kinder nicht in die Schule schicken (Verletzung der Schulpflicht) - das ist ja das perverse.
Ah, ok, ich verstehe, was Du meinst: Nein, da kollidieren zwei Pflichten, und dann gilt, dass die bundesrechtliche (Quarantäne) die landesrechtliche (Schulpflicht) "sticht".
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
917
903
Kinder nicht, aber Jugendlichen und junge Erwachsenen bis 29 Jahren sind z.Z. die Pandemietreiber, aber für diese Altersgruppe gibt es ein Impfung

Wobei die auch fragwürdig ist. Für alle über 40 würde ich zweifelsfrei d'accord gehen, aber bei Menschen unter 40 sehe ich keine Notwendigkeit einer Impfung für die persönliche Gesundheit. Hier ist der Nutzen zu gering und das Risiko höher.

Aber generell ist bei Kindern logisch, dass die "Pandemietreiber" sind und das RKI rechnet damit, dass sie das auch bleiben werden. Das liegt nicht nur an der Nichtzulassung/Nichtempfehlung der Impfung, sondern auch daran, dass besonders kleine Kinder kaum Maßnahmen einhalten (oder gar nicht haben, Maskenpflicht gibts in der Kita nicht, habe ich gehört?) und am allermeisten an der ständigen Testung aller Schulkinder - dadurch hat man in der Altersgruppe 6-18 vermutlich nahezu 100% Erkennung von Infektionen, also eine Dunkelziffer von Null.

Ist übrigens ein ähnlicher Effekt wie mit der Testpflicht jetzt - man inflationiert die Zahlen bestimmter Gruppen, um dann hinterher einen Sündenbock zu haben. Denn in Gruppen mit hoher Testrate gibts natürlich viel höhere Infektionszahlen als in Gruppen ohne viele Tests.

Noch interessanter bzgl. der Kinder als "Pandemietreiber" ist übrigens, dass seitens der Virologen davon ausgegangen wird, dass Kinder für immer, also auch noch in 100 Jahren, Hauptträger des Coronavirus sein werden, schlichtweg wegen der fehlenden Impfung, Gefährlichkeit und Nebenwirkungen im Verhältnis dazu.
Das ist dann übrigens eine normale, übliche Krankheit die es halt gibt, so wie die Grippe, aber keine "Pandemie". Die "Pandemie" ist medizinsch und ethisch gesehen vorbei, aber mit dem wie man die Leute reden hört, ist sie dann niemals vorbei, weil es ja noch "hohe Zahlen bei Kindern" gibt - was eben für immer so bleiben wird.
 
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mfkne

Erfahrenes Mitglied
Wenn man beispielsweise in AMS landet und aus keinem Hochrisikogebiet kommt und nach Landung und Abholung des Gepäcks sofort mit seinem PKW nach Deutschland fährt, muss dann das Kind anschließend auch für fünf Tage in Quarantäne? Der Aufenthalt in den Niederlanden war vielleicht max. 2h.
Nach meinem Verständnis ja, da die erste Ausnahme Leute ausnimmt, die
durch ein Hochrisikogebiet oder Virusvariantengebiet lediglich durchgereist sind und dort keinen Zwischenaufenthalt hatten
und "Zwischenaufenthalt" definiert ist als
Aufenthalte, die die übliche Zeitdauer notwendiger Halte zum Beispiel zur Rast oder für Tankvorgänge überschreiten; Umsteigezeiten an einem Flughafen gelten nicht als Zwischenaufenthalt,
Aus dem Flugzeug aussteigen, Gepäck und Auto abholen dürften die "übliche Zeitdauer notwendiger Halte" wohl übersteigen. Aber wer weiß?
 

Überflieger1977

Erfahrenes Mitglied
19.02.2016
2.687
1.712
Frankfurt am Main und Köln
Nach meinem Verständnis ja, da die erste Ausnahme Leute ausnimmt, die

und "Zwischenaufenthalt" definiert ist als

Aus dem Flugzeug aussteigen, Gepäck und Auto abholen dürften die "übliche Zeitdauer notwendiger Halte" wohl übersteigen. Aber wer weiß?
aber es heißt doch Umsteigezeiten an Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalte. Wer sagt nun, das man von Flugzeug nach Flugzeug umsteigen muss. So steigt man halt vom Flugzeug ins Auto um und verlässt dieses vor der deutschen Grenze nicht mehr.
 

Manuel83

Erfahrenes Mitglied
09.05.2012
1.128
861
aber es heißt doch Umsteigezeiten an Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalte. Wer sagt nun, das man von Flugzeug nach Flugzeug umsteigen muss. So steigt man halt vom Flugzeug ins Auto um und verlässt dieses vor der deutschen Grenze nicht mehr.
Ich sehe es als einfaches durchreisen und somit kein Problem. Tanken darfst du auch, nur nicht in die Stadt fahren und ins Cafe gehen
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
aber es heißt doch Umsteigezeiten an Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalte. Wer sagt nun, das man von Flugzeug nach Flugzeug umsteigen muss. So steigt man halt vom Flugzeug ins Auto um und verlässt dieses vor der deutschen Grenze nicht mehr.
Korrekt. Das wird wohl von Spahn und Lauterbach so vorgesehen sein, dass solche Fälle möglich sein sollen.
Ich sehe es als einfaches durchreisen und somit kein Problem. Tanken darfst du auch, nur nicht in die Stadt fahren und ins Cafe gehen
Korrekt. Wobei ich sogar eine Rast nicht bedenklich finde und immer noch im Rahmen der Verordnung.
 

zimbowskyy

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
613
510
CGN
aber es heißt doch Umsteigezeiten an Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalte. Wer sagt nun, das man von Flugzeug nach Flugzeug umsteigen muss. So steigt man halt vom Flugzeug ins Auto um und verlässt dieses vor der deutschen Grenze nicht mehr.
Ich würde es einfach machen. War die letzten Monate öfter in NL, immer mit dem Auto, meist unter 24h. Es wurde nie irgendetwas kontrolliert. Kann natürlich auch mit dem AC-Kennzeichen zusammenhängen, aber ich hab auch nie Kontrollen gesehen.
Ich denke die Maßnahme dient wieder dazu, mehr Leute vom Reisen abzuhalten, in dem man es möglichst umständlich macht.
 
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Reisemeister

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04.08.2010
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41
DUS/WAS
Ich bin immer noch dabei die neuen Regeln in England zu verstehen. Test vor Abflug ist klar, online Anmeldung auch. Aber dieser Test Day2 ist strange. Ich muss den vorher gebucht und bezahlt haben, und das Testergebnis soll nach Abnahme innerhalb 24/48 Stunden kommen. Was aber wenn ich nur den klassischen Weekend Trip Freitag-Sonntag mache. Ich müsste am Abreisetag einen Pflichttest machen, dessen Ergebnis ich bekomme, wenn ich wieder zuhause bin?
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
840
69
BSL
Ich würde es einfach machen. War die letzten Monate öfter in NL, immer mit dem Auto, meist unter 24h. Es wurde nie irgendetwas kontrolliert. Kann natürlich auch mit dem AC-Kennzeichen zusammenhängen, aber ich hab auch nie Kontrollen gesehen.
Ich denke die Maßnahme dient wieder dazu, mehr Leute vom Reisen abzuhalten, in dem man es möglichst umständlich macht.
Das wird wohl die Intention von Spahn und Lauterbach sein: Möglichst viele Leute vom Reisen abzuhalten, damit laut ihren Meinungen keine neuen Infektionsherde importiert werden.
Würde es auch einfach machen, es gibt keine Passkontrollen und wenn doch, muss es einem erst nachgewiesen werden.
 

sinochess

Aktives Mitglied
28.10.2012
224
17
Ich bin immer noch dabei die neuen Regeln in England zu verstehen. Test vor Abflug ist klar, online Anmeldung auch. Aber dieser Test Day2 ist strange. Ich muss den vorher gebucht und bezahlt haben, und das Testergebnis soll nach Abnahme innerhalb 24/48 Stunden kommen. Was aber wenn ich nur den klassischen Weekend Trip Freitag-Sonntag mache. Ich müsste am Abreisetag einen Pflichttest machen, dessen Ergebnis ich bekomme, wenn ich wieder zuhause bin?
Ja, du muss es buchen. Wenn du früher abreist, ist es erlaubt und der gebuchte Test verfällt, ausser es ist stornierbar.

Bei Collinson bezahlt man es vor Ort, ob ws ws bei 2day Test möglich ist, muss du prüfen. Bei uns war ws bei Test-To-Release-Test (day 5) möglich.
 
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NadCgn

Reguläres Mitglied
21.10.2020
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44
er Netzbetreiber schickt dir über 24h ne SmS, unter 24 nicht, da kann ich mir bei entsprechender Motivation von Seiten des Staates theoretisch einiges vorstellen ...
Das stimmt meiner Erfahrung nach nicht. Wir waren diverse Male in den letzten Wochen und Monaten in den Niederlanden und Belgien und haben davon nur 1 x diese ominöse SMS bekommen und das bei einem Aufenthalt von deutlich unter 24 Stunden. Am Wochenende waren wir für 2 1/2 Tage in den Niederlanden und haben wieder nichts erhalten. Die Handys waren die ganze Zeit über eingeschaltet. Auch nach unserer Rückkehr aus Afrika und Dubai hatten wir keine SMS (Mai).
 
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Micha1976

Erfahrenes Mitglied
09.07.2012
4.588
2.607
Naja erstmal geht es nicht um die Überzeugung des Richters, sondern um die Überzeugung des Polizisten - aber lassen wir das sein.
Der Polizist hat die Aufgabe, Sachverhalte festzustellen (und das zu dokumentieren). Wenn er feststellt, dass ein Verstoß vorliegen könnte wird er das an jemand anderen (Staatsanwalt/Bußgeldstelle etc.) weiterleiten und dort wird die Entscheidung getroffen.

Überzeugen musst du also andere ;-).
 

zimbowskyy

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
613
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CGN
Das stimmt meiner Erfahrung nach nicht. Wir waren diverse Male in den letzten Wochen und Monaten in den Niederlanden und Belgien und haben davon nur 1 x diese ominöse SMS bekommen und das bei einem Aufenthalt von deutlich unter 24 Stunden. Am Wochenende waren wir für 2 1/2 Tage in den Niederlanden und haben wieder nichts erhalten. Die Handys waren die ganze Zeit über eingeschaltet. Auch nach unserer Rückkehr aus Afrika und Dubai hatten wir keine SMS (Mai).
Dafür bekommst du die SMS dann, wenn in Grenznähe das Netz wechselt, du die Grenze aber gar nicht überschreitest ;)
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.863
Der Polizist hat die Aufgabe, Sachverhalte festzustellen (und das zu dokumentieren). Wenn er feststellt, dass ein Verstoß vorliegen könnte wird er das an jemand anderen (Staatsanwalt/Bußgeldstelle etc.) weiterleiten und dort wird die Entscheidung getroffen.

Überzeugen musst du also andere ;-).
Der Polizist kann keinen Sachverhalt feststellen wenn er mich in meinem Auto ein paar Meter jenseits der Grenze kontrolliert. Das kann er er wenn er mich mind. auch durchsucht.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Guter Punkt. Ich finde auf die Schnelle im BPolG tatsächlich keine Rechtsgrundlage für die Durchsuchung eines (deutschen) Einreisenden oder seiner Sachen. Bleiben halt Befragung und einfache Inaugenscheinnahme des Autos.

In den Landespolizeigesetzen mag es Rechtsgrundlagen geben; wobei die verdachtsunabhängige Durchsuchung im bayerischen PAG wohl nicht bundesweiter Standard ist.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
13.841
6.863
Guter Punkt. Ich finde auf die Schnelle im BPolG tatsächlich keine Rechtsgrundlage für die Durchsuchung eines (deutschen) Einreisenden oder seiner Sachen. Bleiben halt Befragung und einfache Inaugenscheinnahme des Autos.

In den Landespolizeigesetzen mag es Rechtsgrundlagen geben; wobei die verdachtsunabhängige Durchsuchung im bayerischen PAG wohl nicht bundesweiter Standard ist.
Du wirst wahrscheinlich auch mit "Gefahr in Verzug" weiterkommen aber jetzt mal ehrlich irgendwann wird da mit Kanonen auf Spatzen geschossen, das kann doch nicht unser Interesse sein.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.746
10.792
Nee, dafür braucht es Straftaten, und Verstöße gegen die CoronaEinreiseV sind nur Ordnungswidrigkeiten.
 
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spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
4.778
2.708
FRA
aber es heißt doch Umsteigezeiten an Flughäfen gelten nicht als Zwischenaufenthalte. Wer sagt nun, das man von Flugzeug nach Flugzeug umsteigen muss. So steigt man halt vom Flugzeug ins Auto um und verlässt dieses vor der deutschen Grenze nicht mehr.
Das geht. So bin ich der Quarantaene im Dezember entkommen.
 

ChrisHD

Erfahrenes Mitglied
08.08.2017
284
46
Heidelberg
Mittlerweile darf man ja als geimpfter von der "amber-list" (also Deutschland) nach GB einreisen. Der Test am 8. Tag entfällt. Man benötigt aber immer noch den Test am 2. Tag. Soweit, so gut. Weiter steht dort aber auch, dass wenn man weniger als 10 Tage in GB ist trotzdem die Tests für die Tage 2 und 8 buchen muss. Der am 8. Tag entfällt ja als geimpfter, jetzt aber die Frage: Bin ich z.B. nur ein Tag dort, morgens hin abends zurück müsste ich nach meinem Verständnis trotzdem den Test für Tag 2. buchen, obwohl ich dann gar nicht mehr im Land bin?!


Amber list rules if fully vaccinated in Europe or the USA​

If you’ve been fully vaccinated in the USA or many European countries, you will not need to quarantine when you arrive in England or take a day 8 test. You still need to book and take a day 2 test.

If you will be in England for less than 10 days​

If you’re travelling to England for less than 10 days, you will need to quarantine for the whole of your stay.

You must still book your day 2 and day 8 travel tests, even if you will no longer be in England on the dates of the tests. You only need to take the tests if you’re still in the country on those dates.

Quelle: https://www.gov.uk/guidance/red-amber-and-green-list-rules-for-entering-england#amber-list-rules