Einreiseeinschränkungen wegen Coronavirus

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FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.083
851
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Daher finde ich die Wahl zwischen Test mitbringen oder bei der Ankunft machen eigentlich ganz gut. Da kann man die für sich beste Option wählen.

Dieses Wahlrecht dürfte bald entfallen. Laut der heute vom Bundeskabinett gebilligen neuen Einreiseverordnung des Bundes gilt: "Einreisende aus besonders betroffenen Regionen mit dem mutierten Coronavirus oder mit besonders hohen Inzidenzzahlen müssen demnach schon vor der Einreise ein negatives Testergebnis vorlegen" (n-tv.de)

Das bedeutet, dass ab sofort in vielen Ländern zum Boarding eines Fluges nach Deutschland die Vorlage eines negaitiven Testergebnisses zur Voraussetzung gemacht wird! Womit Auslandsreisen ein weiterer - diesmal von Deutschland selbst ausgehender - Knüppel zwischen die Beine geworfen wird.

Das Risiko einer Auslandsreise wird damit bei vielen Ländern zu einem nahezu unkalkulierbaren Risiko, denn ...


  • der Reisende weiß nicht, ob und wie schnell er ggf. im Ausland an eine Testmöglichkeit gelangt und wie lange es ggf. dauert, bis er das Testergebnis bekommt, das er aber braucht, um den Rückflug nach Deutschland boarden zu können - somit entfällt jegliche zeitliche Planbarkeit einer Auslandsreise
  • wenn der Reisende im Rahmen des nun vor Ort (im Ausland) erforderlichen Tests positiv getestet wird, führt dies für ihn zu drastischen Konsequenzen: nicht nur darf er die Rückreise nach Deutschland nicht mehr antreten, sondern muss vor Ort im Ausland in hohe Kosten verursachende Quarantäne und ist dem Gesundheitssystem des Landes "ausgeliefert" (das in aller Regel einen niedrigeren Standard als dasjenige in Deutschland aufweist und somit auch zu einem zusätzlichen gesundheitlichen Risiko führt)

P.S.
Falls man im Ausland positiv getestet ist, aber (noch) keine Sympome zeigt, wohin soll man dann eigentlich dort in Quarantäne? Hotels werden einen wohl kaum beherbergen, wenn man vorbeikommt und sagt "Guten Tag, ich bin gerade Corona-positiv getestet worden und hätte nun gerne ein Zimmer für die nächsten 14 Tage in Ihrem Hotel" .. ein Krankenhaus wird einen alternativ aber, sofern (noch) symptomlos, auch nicht aufnehmen. Unter der Brücke schlafen wird auch nicht möglich sein, weil man ja in Quaranäne gehen muss bzw. soll, weil positiv, sich also aus der Öffentlichkeit zu entfernen hat. Ich sehe dann nur noch die Möglichkeit, eine Privatwohnung im Rahmen eines Airbnb zu buchen ..
 
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toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.234
1.304
Irgendwie dreht man da am Rad: CoronaEinreiseVO NRW mit Stand von heute tritt schon am 17.01.2021 wieder außer Kraft. Früher hatte man die Ausnahme, dass <72h im Risikogebiet (!= UK, IRL, SA) keine Quarantäne bedingt, jetzt sind es nur 48h.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.978
6.707
Irgendwie dreht man da am Rad: CoronaEinreiseVO NRW mit Stand von heute tritt schon am 17.01.2021 wieder außer Kraft. Früher hatte man die Ausnahme, dass <72h im Risikogebiet (!= UK, IRL, SA) keine Quarantäne bedingt, jetzt sind es nur 48h.

Ich vermute mal, dass die am 17.1. dann mit dem Schwachsinn mit Test vor Einreise kommen werden. Die bisherige Regelung ist ja gerade eben noch zu ertragen, aber ohne Test nicht mal mehr zurückfliegen zu dürfen, geht zu weit. Hoffentlich wird das schnellstens weggeklagt.
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.927
4.540
Hamburg
Ist doch schon bestätigt. Bei den Mutationen noch vor Rückreise und bei Airline am Checkin vorzuweisen, sonst innerhalb 48 Stunden in Deutschland.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.083
851
Ist doch schon bestätigt. Bei den Mutationen noch vor Rückreise und bei Airline am Checkin vorzuweisen, sonst innerhalb 48 Stunden in Deutschland.

Es betrifft keineswegs nur die Gebiete mit Virus-Mutationen (im Jargon der Verordnung "Virusvarianten-Gebiete"), sondern auch sämtliche "Risikogebiete, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen" (im Verordnungs-Jargon "Hochinzidenzgebiete")!

P.S.
Wo und wie informiert denn eigentlich der Gesetzgeber, was aktuell als ein "Virusvarianten-Gebiet" oder "Hochinzidenzgebiet" eingestuft ist?! Die offiziellen Seiten des RKI weisen nur Risikogebiete aus, differenzieren aber nicht weiter nach "Hochinzidenzgebieten" oder "Virusvarianten-Gebieten" ..
 
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hamburger20100

Reguläres Mitglied
14.08.2014
31
1
Es betrifft keineswegs nur die Gebiete mit Virus-Mutationen (im Jargon der Verordnung "Virusvarianten-Gebiete"), sondern auch sämtliche "Risikogebiete, in denen besonders hohe Inzidenzen bestehen" (im Verordnungs-Jargon "Hochinzidenzgebiete")!

P.S.
Wo und wie informiert denn eigentlich der Gesetzgeber, was aktuell als ein "Virusvarianten-Gebiet" oder "Hochinzidenzgebiet" eingestuft ist?! Die offiziellen Seiten des RKI weisen nur Risikogebiete aus, differenzieren aber nicht weiter nach "Hochinzidenzgebieten" oder "Virusvarianten-Gebieten" ..


Genau deine „P.S.“ Frage ist völlig offen und nirgendwo gibt es Erläuterungen (geschweige denn dass die C/I Agents das dann wissen werden.........

Und: Gelten nur PCR tests oder auch Schnelltests, die von Laboren in ca 30 min ein Ergebnis liefern?
 
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
30
DUS/FRA
Es bleibt wieder spannend für die Juristen. Ich bin jedenfalls der Meinung, dass hier viele Punkte vor Gericht gekappt werden.
 

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
1.083
851
Und: Gelten nur PCR tests oder auch Schnelltests, die von Laboren in ca 30 min ein Ergebnis liefern?

Ich verweise diesbezüglich auf § 3 Abs. 3 der Verordnung, wo es heißt:

"Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis .. ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen .. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht."
 

beißer

Gesperrt
09.01.2021
51
0
Ich verweise diesbezüglich auf § 3 Abs. 3 der Verordnung, wo es heißt:

"Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis .. ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen .. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht."
Ich merke, dass wir in Deutschland recht wenig über andere Länder verstehen.

Ein positiver Test kann in vielen Ländern verschwiegen oder weggeschmissen werden.

Ein negativer, gefälschter Test kann in SA, A, SOA für unter 10 Euro erworben werden.

Ich finde es schlimm, dass man sich einfach mit Corona ins Flugzeug setzen kann und dann mal sehen, ob man im D in Quarantäne muss.
 

MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
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DUS/FRA
Ich merke, dass wir in Deutschland recht wenig über andere Länder verstehen.

Ein positiver Test kann in vielen Ländern verschwiegen oder weggeschmissen werden.

Ein negativer, gefälschter Test kann in SA, A, SOA für unter 10 Euro erworben werden.

Ich finde es schlimm, dass man sich einfach mit Corona ins Flugzeug setzen kann und dann mal sehen, ob man im D in Quarantäne muss.

Hast du was anderes erwartet? Von anderen Ländern schauen wir uns generell nichts ab und ziehen unser Ding durch. #BER Airport und Co. ;-)
 

KevinHD

Erfahrenes Mitglied
05.07.2012
3.329
2.445
FFM
Hallo,

bei Transit in der Türkei (konkret via IST nach DXB) benötigt man keinen negativen PCR-Test in der Türkei, sehe ich das richtig?

Danke
 
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CarstenS

Erfahrenes Mitglied
08.09.2012
3.731
4.911
Als unverbindliche Denkanregung:

In einem theoretischen Szenario - waeren alle Menschen Eremiten, wuerde sich eine Pandemie nicht stark verbreiten.

Natuerlich steht dies dem menschlichen Verhalten als soziales Wesen fundamental entgegen.

Aber es gibt eine Idee, dass Reduzieren der Kontakte (vor allem der wechselnden mit verschiedenen Menschen) ein Aspekt des Umgangs mit einer Pandemie ist.

Aufgrund unserer Rechtsordnung sind landesinterne Restriktionen kaum darstellbar, aber die Nationalgrenzen gibt es dann doch.

Dies als wertfreie Darstellungen (ich will das weder gutheissen oder verteufeln) - aber es gibt einen Anstoss, was die jeweiligen Entscheidungen mit umtreibt.

Der entscheidene Punkt: in meinen Augen ist es weltfremd, dies zu ignorieren und sich zu wundern, wo das all die Regelungen herkommen.
Und insbesonderen nicht darauf vorbereitet zu sein.

Und speziell in einem Reiseforum erwarte ich eigentlich eben nicht weltfremde Teilnehmer. Also durchaus die Faehigkeit zu haben, eine Situation von aussen zu betrachten und dabei nicht nur die eigenen Wuensche und Sichtweise bei der Bewertungen zu beruecksichtigen. Losgeloest davon, ob man es teilt oder nicht.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
5.047
1.615
Aber gilt diese Testpflicht vor Abflug vom Ausland nach DE nicht nur für Inzidenzen höher als 200 und Gebiete wo die Mutationen stark verbreitet sind?
Mein Wissensstand dazu ist, dass für alle anderen Länder (auch die RKI Risikogebiete unter 200 ) weiterhin keine Testpflicht vor Abflug nach DE gilt.
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.234
1.304
Ich finde es schlimm, dass man sich einfach mit Corona ins Flugzeug setzen kann und dann mal sehen, ob man im D in Quarantäne muss.
Macht die Sache nicht besser, aber es hindert dich auch keiner am Bahnhof, in einem ICE zu steigen und quer durchs Land zu fahren.
 

hamburger20100

Reguläres Mitglied
14.08.2014
31
1
Ich verweise diesbezüglich auf § 3 Abs. 3 der Verordnung, wo es heißt:

"Als Nachweis gelten ein ärztliches Zeugnis oder ein Testergebnis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2. Der Nachweis .. ist auf Papier oder in einem elektronischen Dokument, jeweils in deutscher, englischer oder französischer Sprache zu erbringen .. Nähere Anforderungen an die dem ärztlichen Zeugnis oder dem Testergebnis zugrundeliegende Testung werden vom Robert Koch-Institut im Internet unter der Adresse https://www.rki.de/covid-19-tests veröffentlicht."

... und der Checkin Agent ist dann qualifiziert, die Tests zu beurteilen? ... Bingo:Chaos pur!
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
825
2.886
Wo und wie informiert denn eigentlich der Gesetzgeber, was aktuell als ein "Virusvarianten-Gebiet" oder "Hochinzidenzgebiet" eingestuft ist?!

"Inzidenz, die ein Mehrfaches über derjenigen von Deutschland liegt, mindestens aber 200 beträgt"
(https://www.bundesregierung.de/breg-de/aktuelles/corona-einreiseverordnung-1836284)

Umgangssprachlich ist ein "Mehrfaches" in meinen Augen mindestens das Doppelte (also muss die Inzidenz wegen "über" mindestens drei Mal so hoch wie in Deutschland sein), aber ich bezweifle stark, dass die Formulierung so gemeint ist...
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
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Wo und wie informiert denn eigentlich der Gesetzgeber, was aktuell als ein "Virusvarianten-Gebiet" oder "Hochinzidenzgebiet" eingestuft ist?! Die offiziellen Seiten des RKI weisen nur Risikogebiete aus, differenzieren aber nicht weiter nach "Hochinzidenzgebieten" oder "Virusvarianten-Gebieten" ..

Laut Auswärtigem Amt (https://www.auswaertiges-amt.de/de/quarantaene-einreise/2371468):

Die Listen der Hochinzidenzgebiete,Virusvariantengebiete und sonstigen Risikogebiete werden auf der Webseite des Robert Koch Instituts veröffentlicht.

Das ist aber bisher offenbar nicht erfolgt.
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
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FRA
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Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
757
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DUS/FRA
Danke! wird ja immer komplizierter. Wer soll da tagesaktuell noch durchblicken. Das dürfte lustig werden und am Ende in Kaumkontrollierbarkeit enden und weiter zum Nichtvollnehmen der ganzen Regelungen führen.

Ja, vor allem muss man sich das mal überlegen wie das im Ausland bei Check-in Agenten umgesetzt werden soll. Die kennen bestimmt das „RKI“ und die „Virusvariantengebiete“ auf tagesaktuellem Stand und haben auch sonst nix besseres zu tun als sich mit sowas zu befassen
 

spotterking

Erfahrenes Mitglied
14.07.2012
5.062
3.320
FRA
Ja, vor allem muss man sich das mal überlegen wie das im Ausland bei Check-in Agenten umgesetzt werden soll. Die kennen bestimmt das „RKI“ und die „Virusvariantengebiete“ auf tagesaktuellem Stand und haben auch sonst nix besseres zu tun als sich mit sowas zu befassen

Hochinzidenzgebiete und normale Risikogebiete nicht zu vergessen. Plus Impfausweise und Zertifikate nach Infektion.
 

hamburger20100

Reguläres Mitglied
14.08.2014
31
1
Ja, vor allem muss man sich das mal überlegen wie das im Ausland bei Check-in Agenten umgesetzt werden soll. Die kennen bestimmt das „RKI“ und die „Virusvariantengebiete“ auf tagesaktuellem Stand und haben auch sonst nix besseres zu tun als sich mit sowas zu befassen

Es wird sogar NOCH besser! Ich zitiere die RKI Seite "Dieser Test darf frühestens 48 Stunden vor Einreise vorgenommen worden sein oder muss bei der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland vorgenommen werden. Wenn den zu befördernden Personen die Erlangung eines Nachweises nicht möglich ist, können Beförderer vor Abreise eine Testung durchführen oder durchführen lassen und im Fall einer Negativtestung eine Beförderung vornehmen. Diese Testung (Abstrichnahme) durch den Beförderer darf bei Einreisen aus einem Virusvarianten-Gebiet höchstens 12 Stunden vor Abreise erfolgen." --> wie soll DAS denn bitte funktionieren.............. Quelle: https://www.rki.de/DE/Content/InfAZ/N/Neuartiges_Coronavirus/Risikogebiete_neu.html

Übrigens sind dort alle Länder nur als "Gebiete mit erhöhtem SARS-CoV-2 Infektionsrisiko" aufgeführt... Es gibt dort keine Länder mit "besonderes Risikogebiet mit einem besonders hohen Infektionsrisiko"
 

Telesto

Erfahrenes Mitglied
15.06.2020
482
103
Ja, vor allem muss man sich das mal überlegen wie das im Ausland bei Check-in Agenten umgesetzt werden soll. Die kennen bestimmt das „RKI“ und die „Virusvariantengebiete“ auf tagesaktuellem Stand und haben auch sonst nix besseres zu tun als sich mit sowas zu befassen

Und im Gegensatz zu den normalen Risikogebieten sind Änderungen bei den Virusvariantengebieten offenbar unmittelbar gültig (zumindest ist das bei der initialen Liste der Fall, auch wenn diese sicher keine Überraschungen beinhaltet). Dabei bräuchte es gerade bei einer etwaigen Testpflicht vor Abflug eine gewisse Vorwarnzeit.