das Experiment die Fahrt mit dem Tickt vom 01.06.2023 gemäß dem Wahlrecht nach Art. 16c der VO (EG) Nr. 1371/2007 ist abgeschloosen.
Zur Ausgangslage:
Das Ticket vom FRA nach Eibau wurde bereits im Dezember erworben damals war noch ein planmäßiger Umtieg von ICE auf den letzten TLX des Tages möglich, nach einer einer Änderung des Fahrplans erreicht der ICE den Umstiegsbahnhof DD-Neustadt erst nach Abfahrt des TLX statt der ursprünglich geplanten Ankunft um 00:55 Uhr wäre die nächst mögliche Ankunft um 5:29 Uhr gewesen.
Somit lagen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 16c der VO (EG) Nr. 1371/2007 und der neue Zeitpunkt der Fahrt wurde für heute bestimmt.
Mehrere Versuche eine Freigabe für die Fahrt am heutigen Tag zu erhalten scheiterten, es wurde nur die Änderung des Fahrplans und die damit verbundene Verspätung selbst du das Reisezentrum am Frankfurter Hbf bestätigt.
Nachdem ich mit einer Freundin zum Brunch in Mainz verabredet war bin ich mit dem Deutschlandticket im Regio zum FRA gefahren und dort in den ersten ICE gestiegen.
Da ich dem Zugbegleiter proaktiv nach dem Einstieg gezeigt hatte, kam es zur ersten Kontrolle:
Ergebnis der Zugbegleiter als auch seine Zugchefin waren unschlüssig wie mit dieser Situation umzugehen ist, nach wenigen Minuten wurde Beschluss gefasst ich solle einfach zum Hbf fahren, da ich dort ohnehin umsteigen musste.
Es erfolgte der Zustieg in den nächsten ICE für den nächsten geplanten Streckenabschnitt nach Fulda.
Der Zugbegleiter hat den Fahrschein bei der Kontrolle als ungültig beanstandet, da ja der Gültigskeitstag der 01.06.2023 und 1. Klasse Supersparpreise nur an diesem Tag und bis zum Folgetag gültig seien.
Es entbrannte eine Diskussion bezüglich der Ausübung des Wahlrechts als Teil der Fahrgastrechte.
Dieser hat sich zunächst eine Kollegin angeschlossen und beide wurden schließlich durch den Zugchef abgelöst.
Auch hier war die Darlegung der Sachlage erfolglos der Zugchef bestand auf die Einziehung des Ausdrucks des Onlinestickets und die Ausstelung einer Fahrpreisnacherhebung, da ich nur bereit war eine Kopie des Onlinetickets heraus zu geben und er die Auslandsadresse in meinem Bundespersonalausweis problematisch fand hat er Beamte der BPol an den Bahnsteig in Fulda bestellt.
Da ich auf diese Situation bereits vorbereitet war, habe ich einen sehr guten Freund und früheren Kollegen aus meiner Zeit in Wiesbaden hinzugezogen, dieser konnte die Lage bereits mit den Beamten "unter Kollegen" vorab erörtern.
Endergebnis die Beamten der BPol nahmen ein entsprechenden Prokoll auf und nahmen eine Kopie des Onlinetickets als Bweismittel entgegen eine Fahrpreisnacherhebung wurde für die Strecke Frankfurt Hbf - Fulda ausgestellt, die Situation mit den Beamten war an sich freundlich und entspannt allerdings machten die Beamten den Eindruck das Handeln des Zugchefs nicht nachvollziehen zu können, da die Darlegung der Situation bezüglich der Fahrgastrechte als plausibel erschien, haben den Fall aber eben professionell erledigt.
Nach einer Unterbrechung und einem Besuch eines Cafes mit dem Freund wurde die Fahrt im nächsten ICE nach Leipzig fortgesetzt.
Hier war die Situation eine andere:
Die Kontrolle fand in einem zweier Team statt, die Zugchefin hat wohl einen Auszubilden begleitet da mir sofort auffiel dass dieser zwar Papiertickets kontrolliert und auch mit einer Zange ausgestattet war aber nur die Zugchefin über das das Kontrollgerät verfügt hat.
So ergab eine drei Personen Diskussion, die Zugchefin vertrat die Ansicht das Ticket wäre ungültig und es müsste wie vorher auch eine FN ausgestellt werden, der Auszubildende konnte jedoch meine Argumentation nachvollziehen.
Ergebnis hier:
Beide sind kurz in das sich in Sichtweite befindende Dienstabteil und haben dort offenbar Recherche betrieben, nach dieser kehrte die Zugchefin zurück überreichte mir das Onlineticket und erklärte mir die internen Vorschriften würden wohl eine FN Ausstellung vorsehen aber der Fahrgastrechtefall hätte sich bestätigt und daher würde sie von einer FN Ausstellung Abstand nehmen, mir wurde eine gute Weiterfahrt gewünscht und die Sache war erledigt.
An zu merken wäre hier, dass die Diskussion die ganze Zeit sehr konkreuktiv und einem sehr freundlichen Ton verlaufen ist und auch meine Argumentation ernsthaft aufgenommen wurde.
In Leipzig fand dann der Umstieg in den IC nach DD statt.
Hier kam es zur Kontrolle durch den Zugchef dieser hat sich geguldig meine Darlegung des Sachverhalts angehört mir dann aber sehr freundlich aber bestimmt er könnte diesen Fall im Moment nicht lösen und er müsse eine FN ausstellen er würde aber eine Kopie als Fahrschein einziehen damit der Sachbarbeiter der FN Stelle das ganz einfacher nachvollziehen kann.
Das ganze wurde mit Unterbrechung wegen dem Halt in Riesa durchgeführt, ich habe den FN Beleg erhalten und eine gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.
Ganz anders gestaltete sich die Kontrollsituation im Trilex.
Der Ton des KiN war von anfang rau und gereizt auch fand er die Eintragung im Reisepass "keine Hauptwohnung in Deutschland" und die Adresse im BPA, nennen wir es mal freundlich ausgedrückt merkwürdig.
Die Situation eskalierte etwas als er die Absicht erkennen ließ den Zug an einem nächsten größeren Bahnhof zu stoppen und die Polizei hinzu zu ziehen.
Da ich nach Verspätungen und den anderen Vorgängen nun doch langsam ohne weitere Verzögerungen ans Ziel wollte, habe ich die Situation dadurch aufgelöst dass ich meine Polygo Card mit dem für Juni 2023 gebuchten Deutschlandticket vorgezeigt habe, der Trilex ohnehin nur über eine zweite Klasse verfügt wäre die 1. Klasse sowieso nicht nutzbar gewesen.
Nach einer sehr pampigen Reaktion warum das Ticket nicht gleich vorgezeigt hätte, hat er die Polygo Card ins Gerät gelesen für gültig befunden und ist von dannen gezogen.
Ich habe natürlich zu den erhaltenen FNs bereits über das Portal eine Nachricht verfasst, dass die Forderungen meinerseits bestritten und für nichtig befunden werden weil eben das Wahlrecht gemäß FGR-VO ausgeübt wurde, bis auf die automatischen Eingangsbestätigungen liegen natürlich noch keine Rückmeldung vor.
Es wird sich zeigen wie es hier weiter gehen wird.
mein Fazit daher:
Das Wahlrecht gemäß Art. 16c bzw. seit 22 Minuten gültigen Art. 18 Abs. 1c der Verordnung (EU) 2021/782 wird von der deutschen Bahn systematisch ignoriert und den Fahrgästen vorenthalten, auch weil das Zugpersonal für solche Fälle überhaupt nicht schult und auch keine Prozesse einführt die solche Situation bereits vorab auflösen.
Wer also ebenfalls sein Wahlrecht auf diese Art und Weise ausüben möchte muss sich auch Komplikationen einstellen und auch damit rechnen dass es gegebenfalls notwendig die FN Forderung auf gerichtlichem Weg abzuwehren.