Es tut sich was bei der Bahn (u.a. mehr Angebote, kostenlose Sitzplatzreservierungen etc.)

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red_travels

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16.09.2016
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Eine Frage zur Weitergabe von Bahncoupons: bei den Krokos liest man immer wieder "Suche Coupon, biete Bahnbonus Punkt" - wie genau läuft das ab? Gebe ich meine Bahnbonus Nummer sowie den Coupons an Person X und diese bucht dann die Tickets und gibt bei der Buchung meine BB-Nummer an? Erhalte ich damit dann auch Statuspunkte oder nur Prämienpunkte?

Es wird nicht differenziert zwischen Prämien- und Statuspunkten.

die Eintragung der Nummer bei Fremden kann aber zur Sperrung des Accounts führen
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.077
Hätte man eigentlich anspruch auf Verspätungsentschädigung, wenn man einen Fahrpreisnacherhebungsbeleg bekommen hat?
Eigentlich wird ja immer nur vom Fahrpreis gesprochen der entrichtet wurde, gut den habe und werde ich nicht entrichten aber es wäre ein kleines Bonusexperiment wie das SFR reagiert.
EBE wenn bezahlt dürfte ein normaler entschädigungsfähiger Tarif sein, zumindest fällt mir nichts ein, was dagegen spräche.

EBE auf der Alternativbeförderung wird laut Berichten in Foren vom Servicecenter zur Erstattung abgelehnt. M.E. zu unrecht, aber bis vor Gericht ist das wohl bisher leider nicht gekommen.
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
das Experiment die Fahrt mit dem Tickt vom 01.06.2023 gemäß dem Wahlrecht nach Art. 16c der VO (EG) Nr. 1371/2007 ist abgeschloosen.

Zur Ausgangslage:
Das Ticket vom FRA nach Eibau wurde bereits im Dezember erworben damals war noch ein planmäßiger Umtieg von ICE auf den letzten TLX des Tages möglich, nach einer einer Änderung des Fahrplans erreicht der ICE den Umstiegsbahnhof DD-Neustadt erst nach Abfahrt des TLX statt der ursprünglich geplanten Ankunft um 00:55 Uhr wäre die nächst mögliche Ankunft um 5:29 Uhr gewesen.

Somit lagen die Tatbestandsvoraussetzungen des Art. 16c der VO (EG) Nr. 1371/2007 und der neue Zeitpunkt der Fahrt wurde für heute bestimmt.

Mehrere Versuche eine Freigabe für die Fahrt am heutigen Tag zu erhalten scheiterten, es wurde nur die Änderung des Fahrplans und die damit verbundene Verspätung selbst du das Reisezentrum am Frankfurter Hbf bestätigt.

Nachdem ich mit einer Freundin zum Brunch in Mainz verabredet war bin ich mit dem Deutschlandticket im Regio zum FRA gefahren und dort in den ersten ICE gestiegen.
Da ich dem Zugbegleiter proaktiv nach dem Einstieg gezeigt hatte, kam es zur ersten Kontrolle:
Ergebnis der Zugbegleiter als auch seine Zugchefin waren unschlüssig wie mit dieser Situation umzugehen ist, nach wenigen Minuten wurde Beschluss gefasst ich solle einfach zum Hbf fahren, da ich dort ohnehin umsteigen musste.

Es erfolgte der Zustieg in den nächsten ICE für den nächsten geplanten Streckenabschnitt nach Fulda.
Der Zugbegleiter hat den Fahrschein bei der Kontrolle als ungültig beanstandet, da ja der Gültigskeitstag der 01.06.2023 und 1. Klasse Supersparpreise nur an diesem Tag und bis zum Folgetag gültig seien.
Es entbrannte eine Diskussion bezüglich der Ausübung des Wahlrechts als Teil der Fahrgastrechte.
Dieser hat sich zunächst eine Kollegin angeschlossen und beide wurden schließlich durch den Zugchef abgelöst.

Auch hier war die Darlegung der Sachlage erfolglos der Zugchef bestand auf die Einziehung des Ausdrucks des Onlinestickets und die Ausstelung einer Fahrpreisnacherhebung, da ich nur bereit war eine Kopie des Onlinetickets heraus zu geben und er die Auslandsadresse in meinem Bundespersonalausweis problematisch fand hat er Beamte der BPol an den Bahnsteig in Fulda bestellt.
Da ich auf diese Situation bereits vorbereitet war, habe ich einen sehr guten Freund und früheren Kollegen aus meiner Zeit in Wiesbaden hinzugezogen, dieser konnte die Lage bereits mit den Beamten "unter Kollegen" vorab erörtern.

Endergebnis die Beamten der BPol nahmen ein entsprechenden Prokoll auf und nahmen eine Kopie des Onlinetickets als Bweismittel entgegen eine Fahrpreisnacherhebung wurde für die Strecke Frankfurt Hbf - Fulda ausgestellt, die Situation mit den Beamten war an sich freundlich und entspannt allerdings machten die Beamten den Eindruck das Handeln des Zugchefs nicht nachvollziehen zu können, da die Darlegung der Situation bezüglich der Fahrgastrechte als plausibel erschien, haben den Fall aber eben professionell erledigt.

Nach einer Unterbrechung und einem Besuch eines Cafes mit dem Freund wurde die Fahrt im nächsten ICE nach Leipzig fortgesetzt.
Hier war die Situation eine andere:
Die Kontrolle fand in einem zweier Team statt, die Zugchefin hat wohl einen Auszubilden begleitet da mir sofort auffiel dass dieser zwar Papiertickets kontrolliert und auch mit einer Zange ausgestattet war aber nur die Zugchefin über das das Kontrollgerät verfügt hat.
So ergab eine drei Personen Diskussion, die Zugchefin vertrat die Ansicht das Ticket wäre ungültig und es müsste wie vorher auch eine FN ausgestellt werden, der Auszubildende konnte jedoch meine Argumentation nachvollziehen.
Ergebnis hier:
Beide sind kurz in das sich in Sichtweite befindende Dienstabteil und haben dort offenbar Recherche betrieben, nach dieser kehrte die Zugchefin zurück überreichte mir das Onlineticket und erklärte mir die internen Vorschriften würden wohl eine FN Ausstellung vorsehen aber der Fahrgastrechtefall hätte sich bestätigt und daher würde sie von einer FN Ausstellung Abstand nehmen, mir wurde eine gute Weiterfahrt gewünscht und die Sache war erledigt.
An zu merken wäre hier, dass die Diskussion die ganze Zeit sehr konkreuktiv und einem sehr freundlichen Ton verlaufen ist und auch meine Argumentation ernsthaft aufgenommen wurde.

In Leipzig fand dann der Umstieg in den IC nach DD statt.
Hier kam es zur Kontrolle durch den Zugchef dieser hat sich geguldig meine Darlegung des Sachverhalts angehört mir dann aber sehr freundlich aber bestimmt er könnte diesen Fall im Moment nicht lösen und er müsse eine FN ausstellen er würde aber eine Kopie als Fahrschein einziehen damit der Sachbarbeiter der FN Stelle das ganz einfacher nachvollziehen kann.
Das ganze wurde mit Unterbrechung wegen dem Halt in Riesa durchgeführt, ich habe den FN Beleg erhalten und eine gute Weiterfahrt gewünscht bekommen.

Ganz anders gestaltete sich die Kontrollsituation im Trilex.
Der Ton des KiN war von anfang rau und gereizt auch fand er die Eintragung im Reisepass "keine Hauptwohnung in Deutschland" und die Adresse im BPA, nennen wir es mal freundlich ausgedrückt merkwürdig.
Die Situation eskalierte etwas als er die Absicht erkennen ließ den Zug an einem nächsten größeren Bahnhof zu stoppen und die Polizei hinzu zu ziehen.
Da ich nach Verspätungen und den anderen Vorgängen nun doch langsam ohne weitere Verzögerungen ans Ziel wollte, habe ich die Situation dadurch aufgelöst dass ich meine Polygo Card mit dem für Juni 2023 gebuchten Deutschlandticket vorgezeigt habe, der Trilex ohnehin nur über eine zweite Klasse verfügt wäre die 1. Klasse sowieso nicht nutzbar gewesen.

Nach einer sehr pampigen Reaktion warum das Ticket nicht gleich vorgezeigt hätte, hat er die Polygo Card ins Gerät gelesen für gültig befunden und ist von dannen gezogen.

Ich habe natürlich zu den erhaltenen FNs bereits über das Portal eine Nachricht verfasst, dass die Forderungen meinerseits bestritten und für nichtig befunden werden weil eben das Wahlrecht gemäß FGR-VO ausgeübt wurde, bis auf die automatischen Eingangsbestätigungen liegen natürlich noch keine Rückmeldung vor.
Es wird sich zeigen wie es hier weiter gehen wird.

mein Fazit daher:
Das Wahlrecht gemäß Art. 16c bzw. seit 22 Minuten gültigen Art. 18 Abs. 1c der Verordnung (EU) 2021/782 wird von der deutschen Bahn systematisch ignoriert und den Fahrgästen vorenthalten, auch weil das Zugpersonal für solche Fälle überhaupt nicht schult und auch keine Prozesse einführt die solche Situation bereits vorab auflösen.

Wer also ebenfalls sein Wahlrecht auf diese Art und Weise ausüben möchte muss sich auch Komplikationen einstellen und auch damit rechnen dass es gegebenfalls notwendig die FN Forderung auf gerichtlichem Weg abzuwehren.
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
EBE wenn bezahlt dürfte ein normaler entschädigungsfähiger Tarif sein,
Warum sollte es entscheidend sein ob das EBE bezahlt ist?
Hier würde doch die Aufrechnung prfekt passen.

Wobei das manche Experten auf die Idee kommen lassen könnte, die Fahrt ohne gültigen Fahrschein abbrechen zu können und so durch 100% Erstattung gar nicht zahlen zu müssen.
 

Airsicknessbag

Erfahrenes Mitglied
11.01.2010
19.892
11.077
Warum sollte es entscheidend sein ob das EBE bezahlt ist?

Weil es im Gesetz steht. "Preis, den der Fahrgast tatsächlich entrichtet hat."

Hier würde doch die Aufrechnung prfekt passen.

Ja, aber ist es das, was Du willst? Dann zahlst Du von Deinem EBE halt nicht mehr 60 Euro, sondern nur noch 45, weil Du mit 25 % Entschädigung von 60 Euro aufrechnest. (Bzw. entsprechend mehr, wenn das EBE nicht die 60 Mindestpreis, sondern den doppelten Normalpreis beträgt.)
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.534
2.938
FRA
Ergebnis der Zugbegleiter als auch seine Zugchefin waren unschlüssig wie mit dieser Situation umzugehen ist, nach wenigen Minuten wurde Beschluss gefasst ich solle einfach zum Hbf fahren, da ich dort ohnehin umsteigen musste.
Pragmatisch gelöst, würde ich sagen. Sieht nach dem Weg des geringsten Widerstands aus, jedoch hätte man in den paar Minuten bis zum Hbf sowieso keine Klärung herbei geführt. Wahrscheinlich wärst du auf dem Abschnitt auch nicht kontrolliert wurden.

Danke für die ausführliche Aufbereitung. Grundsätzliches Problem sehe ich darin, dass zwei juristische Parteien sich auf eine Lösung eines nicht ganz trivialen Problems einigen müssen, auch kann ein Zugbegleiter nicht mit jedem Fahrgast 20 Minuten inklusiver Rückfragen aufbringen. Kann man mal machen, aber für die tägliche Praxis eher untauglich, man möchte ja eigentlich entspannt und in Ruhe reisen.

Man bräuchte also eine Regelung die beschreibt, wie ein Ticket bei Nichtantretung gültig bis zu einem Zeitpunkt seiner Wahl bleibt und wie man den Fahrtantritt markiert (z.B. durch Datumseintrag bei Fahrtantritt auf einem Papierticket).
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
Pragmatisch gelöst, würde ich sagen. Sieht nach dem Weg des geringsten Widerstands aus, jedoch hätte man in den paar Minuten bis zum Hbf sowieso keine Klärung herbei geführt. Wahrscheinlich wärst du auf dem Abschnitt auch nicht kontrolliert wurden.
Auf jeden Fall war es die pragmatische Lösung, ich habe natürlich die Kontrolle ausgelöst um das Experiment zu optimieren.
Wobei ist es nicht so, dass gerade auf solchen Strecken besoders gerne kontrollieren um die "Schwarzfahrer" die genau darauf spekulieren nicht kontrolliert zu werden ohne Ticket zu fahren.

Grundsätzliches Problem sehe ich darin, dass zwei juristische Parteien sich auf eine Lösung eines nicht ganz trivialen Problems einigen müssen, auch kann ein Zugbegleiter nicht mit jedem Fahrgast 20 Minuten inklusiver Rückfragen aufbringen. Kann man mal machen, aber für die tägliche Praxis eher untauglich, man möchte ja eigentlich entspannt und in Ruhe reisen.
Richtig das Personal im Zug selbst kann das Problem nicht lösen, dass muss von den EVUs selbst ausgehen.
Aber genau dies scheint ja vorsätzlich nicht gewollt zu sein.

Man bräuchte also eine Regelung die beschreibt, wie ein Ticket bei Nichtantretung gültig bis zu einem Zeitpunkt seiner Wahl bleibt und wie man den Fahrtantritt markiert (z.B. durch Datumseintrag bei Fahrtantritt auf einem Papierticket).
Nun ja man müsste nur bestehnde Systeme leicht modifizieren und ergänzen.
Selbst die Zugbegleiter können ja entsprechende Bescheinigungen zum Beispiel für die Rückbeförderung ausstellen und direkt Ausdrucken.
Man könnte leicht eine ähnliche Schnittstelle für das Reisezentrum oder sogar Online bereit stellen, es wird geprüft ob die Voraussetzungen für das Wahlrecht vorliegen und dann mit dem gewünschten Datum ein Beleg erstellt wird der zur Fahrt genutzt werden kann.

Weil es im Gesetz steht. "Preis, den der Fahrgast tatsächlich entrichtet hat."
Das ist natürlich ein entscheidendes Detail das ich übersehen hatte.
Ja, aber ist es das, was Du willst? Dann zahlst Du von Deinem EBE halt nicht mehr 60 Euro, sondern nur noch 45, weil Du mit 25 % Entschädigung von 60 Euro aufrechnest. (Bzw. entsprechend mehr, wenn das EBE nicht die 60 Mindestpreis, sondern den doppelten Normalpreis beträgt.)
Nun das kann durchaus dann relevant werden, falls zu einer Auseinandersetung vor Gericht kommt, wenn dann eben die Klage nur zu 75% oder 50% erfolgreich ist, dann wirkt sich das auf die Kosten aus.
Auch wenn das natürlich eine Lose-Lose-Situation wäre.
 
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nerd

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
383
60
Danke für die Erfahrung, bin auf Updates gespannt.

Ich frage mich immer noch, ob es in in einem solchen Fall nicht der saubere Weg wäre, sich eine neue Karte für den neuen Tag zu kaufen, und sich diese per FGR erstatten zu lassen. Aber praktisch ist das Problem dann offensichtlich, wenn die Erstattung verweigert wird, ist man in einer doofen Lage, weil man dann selber weitere Schritte einleiten müsste...
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
Ich frage mich immer noch, ob es in in einem solchen Fall nicht der saubere Weg wäre
Nun dann wäre hier aber eine Gegenfrage angebracht:
Warum wird verweigert, dass Reisende die ihnen zustehende Rechte wahrnehmen?

Dazu kommt eben auch folgender Punkt, meine Kreditkarte ermöglich mir kurzfristig mehre Tickets zu buchen das Limit gibt das sicher her, aber es gibt auf jeden Fall genügend Reisende die nicht über so umfangreiche Mittel verfügen einfach mal schnell neue Tickets zu buchen die ein vielfaches des ursprünglichen Tickets kosten.

Nicht jeder der mit einem 15 Euro Supersparpreis unterwegs ist hat die Möglichkeit ein kurzfristiges Ticket für 90 Euro zu kaufen.
Dazu kommt noch das Problem der Erstattung selbst, mit Faktoren wie unsinnige Nachfragen die die Bearbeitung vrzögern, lange Dauer des Vorgangs oder eben auch unberechtigte Ablehnungen.

Ich werde demnächst eine Klage einreichen um unter anderem eine Fahrkarte im Wert von 16,10 Euro und 500 Bahnbonuspunkten zurück zu erhalten, nur welche Privatperson bestreitet diesen aufwändigen Rechtsweg?
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
kein Wunder, dass Gerichte überlastet sind, wenn die Leute mit Lappalien kommen...
Nun darum habe ich die Fälle 2021/2022 gesammelt, alle gingen durch die Schlichtung die Schlichtungsempfehlung ging in allen Fällen zu meinen Gunsten aus, EBA will sich damit nicht befassen weil Verfristet oder vermeitlich offene Rechtsfrage.

Vorschläge als Alternative zwischen den Optionen A) ordentliches Zivilverfahren oder B) der Bahn Geld schenken?

Unser Fachexperte hier hat ja schon einen anderen inspiriert die Robin Hood Methode zu fahren diesem Weg möchte ich mich aber nicht anschließen.

So mache ich das was ich eben auch mal gelernt habe Klageschrift schreiben.

Aber ernsthaft wer noch eine Idee hat gerne her damit, ich bin ja wie man gestern gesehen hat immer für Experimente offen.

Du hast natürlich nicht unrecht. Ich dachte da eher an den formal sauberen Weg.
Den kann eben nur das EVU gehen indem es ein Verfahren anbietet, dass die Rechte wahrgenommen werden können.
 
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NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
537
221
Nun darum habe ich die Fälle 2021/2022 gesammelt, alle gingen durch die Schlichtung die Schlichtungsempfehlung ging in allen Fällen zu meinen Gunsten aus, EBA will sich damit nicht befassen weil Verfristet oder vermeitlich offene Rechtsfrage.

Vorschläge als Alternative zwischen den Optionen A) ordentliches Zivilverfahren oder B) der Bahn Geld schenken?

Unser Fachexperte hier hat ja schon einen anderen inspiriert die Robin Hood Methode zu fahren diesem Weg möchte ich mich aber nicht anschließen.

So mache ich das was ich eben auch mal gelernt habe Klageschrift schreiben.

Aber ernsthaft wer noch eine Idee hat gerne her damit, ich bin ja wie man gestern gesehen hat immer für Experimente offen.


Den kann eben nur das EVU gehen indem es ein Verfahren anbietet, dass die Rechte wahrgenommen werden können.
Robin Hood ist ja süß aber stimmt du hast total recht damit.
Ich habe echt kein schlechtes Gewissen die bekommen nur das bezahlt was deren Leistung wert ist.
Aktuell sind die bei mir richtig fett im Minus aber gucken wir mal ob es besser wird.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Super Sparpreis Aktion


  • Vom 11. Juni bis 31. Juli auf kurzen Strecken schon ab 9,90 Euro mit dem Super Sparpreis Aktion im ICE reisen – solange der Vorrat reicht
  • 25 % Rabatt mit der BahnCard 25 oder mit der BahnCard 50
 

MüBa

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20.01.2020
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154
HAM | NUE | BER
das Experiment die Fahrt mit dem Tickt vom 01.06.2023 gemäß dem Wahlrecht nach Art. 16c der VO (EG) Nr. 1371/2007 ist abgeschloosen

wow, interessante Erfahrung.

Klasse, dass du das ausprobiert hast und auch das „Risiko“ der Fahrpreisnacherhebung, bzw deren Abwehr jetzt weiter gehst.

Danke für den Bericht, bin schon auf die Fortsetzung gespannt… ;-)
 

NikSeib

Erfahrenes Mitglied
29.11.2016
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Sagt mal Leute man kann man eine Sache eigentlich dem Anwalt geben weil die Bahn bei den Fahrgastrechten das Würfeln anfängt?

Ich hatte ja vor 2,5 Wochen meine Fahrt musste übernachten hab dann die Fahrt in Berlin abgebrochen weil die Strecke zwischen Berlin und Hamburg dicht gemacht wurde.
Ich habe den eine Rechnung von knapp 180 Euro gemacht also Hotel + knapp 14 Euro die ich beim goldenen M gelassen hab und die 20 Euro für den 1. Klasse Supersparpreis.
Überwiesen haben die mir aber nur etwas über 155 Euro.
Der Zettel wo drauf steht wovon die was überwiesen haben ist noch nicht da aber könnte ich das jetzt eigentlich nem Anwalt schicken und sagen hol mir den Rest und deine Kosten oben drauf von denen wieder oder wär das zu riskant?

Ach ja ich hab denen zum Antrag mit den Belegen ein Anschreiben beigelegt wo ich gesagt hab ich will die 180 Euro zum Tag haben.
Waren 32 Tage von dem Tag an wo ich den Umschlag eingeschmissen hab muss ich solange noch warten oder gleich weiter machen?
 
Zuletzt bearbeitet:

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.072
1.562
Klasse, dass du das ausprobiert hast und auch das „Risiko“ der Fahrpreisnacherhebung, bzw deren Abwehr jetzt weiter gehst.
Nun die Rechtslage ist in diesem Fall eindeutig und für mich ist auch ein Rechtsstreit kein Problem, es ist ja das was ich gelernt habe.
Aber ich bezweifle ohnehin dass die DB sich die Mühe machen und mir Post "nach Hause" über den großen Teich schicken wird von daher wird die Sache hier beendet sein, aber warten wir ab.
Auf der anderen Seite wenn die DB dann ein Langstrecken C-Ticket der KLM bezahlen will damit ich zur Verhandlung nach Frankfurt ins Amtsgericht kommen kann sehe ich auch kein Problem.

Was natürlich in der Sache jetzt noch fehlt sind die rund 13 Euro Erstattung als 50% Verspätungsentschädigung, die sollen ja nicht vergessen werden.

Fun fact:
das letzte offene Schlichtungsverfahren ist beendet, die DB wird mit die 1500 Bahnbonuspunkte gutschreiben aber die Verpflegungskosten in Höhe von unglaublichen 6,90 Euro werden sie nicht erstatten.
Ich habe den Vergleich jetzt trotzdem angenommen.

Wenn ich dann wieder zu Hause bin werde ich die abgelehnten SÖP Verfahren dann in einer Klage zusammen fassen und vor Gericht bringen, eigentlich würde sich ja dann auch noch eine negative Feststellungsklage anbieten falls die DB Versucht die FNs weiter einzutreiben.
 

alinakl

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15.07.2016
4.072
1.562
oder wär das zu riskant?
Die formal "sauberste" Lösung, wäre nochmal ein Forderungsschreiben zu verfassen und darin die Restforderung von Betrag X zum Datum ende des Monats zu sehen, dann gibt es keine DIskussionem mehr ob und wann der Verzug eingetreten ist und auch Rechtsanwaltskosten sind dann von der DB zu übernehmen.
 
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16.09.2016
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Deutsche Bahn in Bestform

gebucht IC 2062 Nürnberg -> Karlsruhe -> Paris seit Wochen kommen täglich Mails, dass die Verbindung nicht mehr geht und die Zugbindung aufgehoben ist.

Alternative gesucht und reserviert 620 + 203 via FRA

620 in FRA mit 10 Min Verspätung (ist ja nicht wild)
203 angezeigt 15min und kurz danach >1h später
Grund Streckensperrung + Notarzt

Alternativen von FRA:
1. ICE bis Mannheim und S Bahn => Doof
2. ICE 905 zurück nach Frankfurt + ICE 1171 nach Karlsruhe 10 min Verspätung
Übernachtung wie geplant.
TGV wie geplant. Nur 2min Verspätung, die aus Stuttgart mitgebracht wurden.

mal schauen wie die Rückfahrt ist. Geplanter Umstieg in Stuttgart geht nicht, weil der IC dort nicht mehr am Hbf hält.
 

dermatti

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03.06.2019
1.583
2.472
CGN / MUC / ZRH / EWR
Die formal "sauberste" Lösung, wäre nochmal ein Forderungsschreiben zu verfassen und darin die Restforderung von Betrag X zum Datum ende des Monats zu sehen, dann gibt es keine DIskussionem mehr ob und wann der Verzug eingetreten ist und auch Rechtsanwaltskosten sind dann von der DB zu übernehmen.
Und das am besten per Mail an die Impressum Mail der DB Fernverkehr (sofern die der Gegner wären), denn sonst kam ein leeres Blatt bei der DB an.
 
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alinakl

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15.07.2016
4.072
1.562
Und das am besten per Mail an die Impressum Mail der DB Fernverkehr (sofern die der Gegner wären), denn sonst kam ein leeres Blatt bei der DB an.
Probieren die aber wirklich solche Spielchen?
Wobei ja auch ein Antwortschreiben vom SFR kommt wo dann steht "wir haben ihr Anliegen vom 08.06.2023 erneut geprüft kommen aber zum Ergebnis, dass ..."
Damit hat die DB den Zugang selbst dokumentiert.

Ansonsten wer es ganz genau machen will der PZA schicken, der ist übrigens wieder günstiger geworden und kostet 3,45 Euro.
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.583
2.472
CGN / MUC / ZRH / EWR
Probieren die aber wirklich solche Spielchen?
Wobei ja auch ein Antwortschreiben vom SFR kommt wo dann steht "wir haben ihr Anliegen vom 08.06.2023 erneut geprüft kommen aber zum Ergebnis, dass ..."
Damit hat die DB den Zugang selbst dokumentiert.

Ansonsten wer es ganz genau machen will der PZA schicken, der ist übrigens wieder günstiger geworden und kostet 3,45 Euro.
Musst mal @kexbox lustige FGR Fälle bei Twitter mitverfolgen, die Bahnanwälte sind da teils sehr kreativ unterwegs.

Am Ende war das SC FGR nicht zuständig und die DB FV wusste nichts von einer Frist - sowas kannst du halt auch haben. So wie auch das DB S&S Team am Bahnhof mal für die DB FV zuständig ist und mal eben nicht. Dreht man sich je nach Klage so zurecht.

BTW: Heute Abend 20.15 Uhr kommt ein Inside DB Beitrag über das krankende deutsche Bahnsystem auf RTL.
 
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