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Dann darf die Airline gerne einen Privatjet organisieren, s.: https://www.rechteindeutig.de/ag-dusseldorf-airline-darf-nicht-einfach-gebuchten-flug-annullieren/Ich denke spannend wird es auch, wenn nach Corona Strecken eingestellt werden (z.B. die EW Langstrecke oder Flüge nach TXL), "verfügbarere Plätze" sind dann das geringste Problem.
"...und sei es durch Chartern eines Piloten samt Flugzeuges, welches über die Berechtigung zur Durchführung des Fluges verfügt. So sah es auch das Gericht in der mündlichen Verhandlung."
Man muss bedenken, die Airlines storniert(en) fast alle Flüge nicht wegen Flugverboten (z.b. wie Flüge von/nach China wo nur eine begrenzte Anzahl an Fliegern gehen darf), sondern aus wirtschaftlichen Gründen!
Da einfach die Passagiere zum Befördern fehlen und man nicht wegen 5 Leuten eine 747 FRA-NYC fliegen lässt. Ist aber kein Flugverbot, sondern unternehmerische Entscheidung.
Ob EU261 Kompensationen dafür gezahlt werden müssen oder nicht, muss gerichtlich noch geklärt werden, die Entscheidung der EU Kommission dazu (keine Kompensation) ist nämlich nicht rechtsbindend.