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Die min. 30€ müssen zwingend nach dem Rechnungsschnitt bei denen ankommen!Von der Rechnungssumme muss man ja auf jeden Fall einen gewissen Anteil (ich glaube: 3%, oder min. 30€) ausgleichen. Wenn eine Rückzahlung dann aber den offenen Saldo unter diesen Mindest-Rückzahlbetrag senkt, und man dann nur noch den offenen Saldo ausgleicht, dass das dann zu Problemen führt. Weil man eben nicht den geforderten Mindestbetrag überwiesen hat.
Als 100%-Lastschriftkunde gibt es zur Vermeidung von Zinsen nach Bargeldabhebungen noch anderes zu beachten, je nachdem wann die Bargeldabhebung erfolgte. Das ist ein ziemlich komplexes Produkt, wenn man häufiger Bargeldabhebungen durchführt und nicht mutig genug ist, (rechtzeitg passendes) Guthaben auf dem KK-Konto zu haben.