QR: Neue Qatar Covid Umbuchungsmöglichkeiten

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rcs

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06.03.2009
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München
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Grundsätzlich handelt es sich bei den Covid-Umbuchungsmöglichkeiten um eine Kulanz seitens Qatar Airways. Die Kulanzregeln wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst, und dürften auch noch in der Zukunft angepasst werden.

Bereits jetzt gelten die flexiblen Optionen für Umbuchungen auf alle Reisedaten bis 31.12.2021 und gilt für alle QR-Tickets, die bis 31.12.2020 ausgestellt sind (oder werden).

Dabei ist zwischen einem "involuntary" und einem "voluntary"-Fall zu unterscheiden - die Spekulanten, die sich zum Ausnutzen der Kulanzregel ein möglichst billiges Ticket zwischen A und B gekauft haben, um dann ohne Aufzahlung ein teure(re)s Ticket zwischen C und D zu bekommen, gehen in der aktuellen Fassung der Kulanzregeln in den "voluntary"-Fällen leer aus.

Involuntary-Fälle (Flugstreichung, Flughafenschließung, Einreiseverbot, Zeitenänderung mehr als 1 Stunde, positives Corona-Testergebnis):
- Kostenfreie Datumsänderung im selben Städtepaar in der niedrigste verfügbaren Buchungsklasse der gebuchten Reiseklasse
- Kostenfreie Streckenänderung in der niedrigste verfügbaren Buchungsklasse der gebuchten Reiseklasse; bei Meilengutschrift im QR-Vielfliegerprogramm (=QR-Vielfliegernummer muss in den PNR) in der selben Region möglich, ansonsten maximal im Radius von 500 Meilen
- Meilentausch gegen 80 QMiles pro USD (gültig für 3 Jahre ab Gutschrift auf dem QR-Vielfliegerkonto)
- Voucher
- Erstattung

Voluntary-Fälle (Fluggast will von sich aus umbuchen, Zeitenänderung unter 1 Stunde, man will keinen Corona-Test machen bzw. eine Quarantäne nicht absolvieren):
- Kostenfreie Datumsänderung im selben Städtepaar und in der selben Buchungsklasse
- Voucher
 

Dani_z

Neues Mitglied
12.03.2012
24
11
Habe eine Frage an die Experten:
Wir hatten einen Flug für Sommer 2020 gebucht. Diesen haben wir uns in Form eines Vouchers erstatten lassen (da wir die Reise verschieben mussten).
Nun würden wir mit dem Voucher einen Flug für Sommer 2021 buchen.

Frage 1:
Sollte Qatar diesen Flug dann von sich aus stornieren, bekommen wir eine Rückerstattung in Form eines Vouchers oder können wir auch eine Rückerstattung auf die Kreditkarte verlangen?

Frage 2:
Gemäss den aktuellen Richtlinien wäre es auch möglich, dass wir den Sommer 2021 Flug dann nicht antreten würden und bekämen dann erneut einen Voucher (vorausgesetzt wir buchen bis Ende Dezember 2020). Ist das so korrekt?

Vielen Dank.
 

rcs

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06.03.2009
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Zu Frage 1) Der Gutschein ist nicht erstattungsfähig - hier würde ich in dem Fall nur mit einem neuen Voucher rechnen.

Zu Frage 2) Zumindest sollte dann eine erneute Umbuchung ohne Gebühr möglich sein.
 
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nickstaub

Erfahrenes Mitglied
27.05.2011
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37
Das klingt noch etwas undurchsichtig. Insbesondere weil man an unterschiedliche Call-Agents gerät, die nicht immer das gleiche sagen und die Website nicht ausreichend Infos liefert.

@Nickstaub berichte mal bitte, wenn du mehr weißt.

Okay nun die Fortsetzung:
Es waren heute insg. 3 Anrufe erforderlich, mit jeweils ca. 30 min. Vorlauf in der Warteschlange.
Anruf 1, deutsch: Nachdem alles besprochen war und ich schon dachte toll, das klappte ja relativ easy, wurde mir eröffnet, dass ich noch 197€ pro Pax zu zahlen hätte, da die ursprünglich gebuchte Klasse nicht verfügbar sei. Nach Hinweis, dass es sich hier um ein ein involuntary change handelt inkl. Vorlesen der QR-Bedingungen lt. Webseite, wurde ich ca. 10 min. in die Warteschleife gesteckt. Danach hieß es, dass die Faredifferenz bezahlt werden muss, oder ich wähle ein anders Datum. Als ich meinte, welche Termine denn verfügbar wären in meiner Buchungsklasse, konnte mir im Zeitraum Sept.-Nov. 2021 (BRU-NRT) kein Termin genannt werden. Dann wurde mir noch ein ganz besonderes Angebot gemacht: Der Agent wandelt mein bestehendes Ticket in einen Voucher (+10%) um und führt damit direkt die neue Buchung durch. Klasse - als er anschließend 230€ pro Pax Aufgeld veranschlagte, hätte ich fast zugestimmt.

Anruf 2, englisch: Hier scheiterte es erst an dem Tarif: Dies sei eine "Special Rate" für Ärzte etc. und nicht einfach umbuchbar, wo ich das denn gebucht hätte (OTA, dann 1. Mal umgebucht bei der QR-Hotline). Später war das dann irgendwie kein Problem mehr, dafür allerdings die Ticketgültigkeit. Da der ursprüngliche Flug (für Okt. 20) im Jan. 20 gebucht wurde, sei das Ticket nur bis Jan. 21 (= 1 Jahr) gültig. Die Reise muss vorher abgeschlossen sein, ansonsten verfällt das Ticket. Alternativ kann ich mir vorher einen Voucher ausstellen lassen. Andere Varianten seien nicht möglich.

Anruf 3, deutsch: Ich erklärte der Dame wieder mein Anliegen inkl. Verweis auf aktuelle Situation. Nachdem ich den Voucher mal wieder abgelehnt habe (bekommen die dafür ne Provision?) Wurde ich 5 min. in die Warteschleife gesteckt. Dann meinte Sie, sie hätte hier ein Dokument, dass Leute aus XXX nicht nach Japan einreisen dürfen und ich daher kostenfrei auf einen Termin meiner Wahl umbuchen könne. Wunschtermin wie bei Anruf 1 genannt - fertig. Bestätigung kam zeitgleich per Mail.

gut Ding will Weile haben - Viel Glück und hartnäckig bleiben!
 

alfi

Reguläres Mitglied
22.04.2017
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29
Gibt es irgendwo schon eine Übersicht, welche Länder zur gemeinsamen QR-Umbuchungs-Region gehören?

Bei mir ist ein Flug nach Indien gecancelt. Somit geht es bei mir um die QR-Umbuchungs-Region "Indischer Subkontinent".

Laut QR-Hotline darf ich alternativ zu Indien auch Nepal, Pakistan, Sri Lanka oder Malediven umbuchen.

Bin PC member.
 

rcs

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06.03.2009
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Indian Subcontinent nach IATA-Definition: Afghanistan, Bangladesh, Indien, Malediven, Nepal, Pakistan, Sri Lanka

Wenn man berücksichtigt, wo QR hinfliegt, scheint die Antwort der Hotline korrekt zu sein.
 

alfi

Reguläres Mitglied
22.04.2017
74
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sorry, kam evtl. falsch rüber, mich interessieren die anderen Regionen ... welche Länder dazu gehören

habe noch offene Flüge nach CEB und SYD bei denen sich Zeiten und Flugnummern geändert haben
 

rcs

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06.03.2009
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Südostasien
Brunei Darussalam, Cambodia, China (excluding Hong Kong SAR and Macao SAR), Chinese Taipei, Guam, Hong Kong SAR (China), Indonesia, Kazakhstan, Kyrgyzstan, Lao (People’s Democratic Republic), Macao SAR (China), Malaysia, Marshall Islands, Micronesia (includes Caroline Islands except Palau Islands Group), Mongolia, Myanmar, Northern Mariana Islands, Palau, Philippines, Russia (in Asia), Singapore, Tajikistan, Thailand, Timor Leste, Turkmenistan, Uzbekistan, Vietnam.

Südwest-Pazifik
American Samoa, Australia, Cook Islands, Fiji, French Polynesia, Kiribati (Canton and Enderbury Islands), Nauru, New Caledonia (including Loyalty Islands), New Zealand, Niue, Papua New Guinea, Samoa (Independent State of), Solomon Islands, Tonga, Tuvalu, Vanuatu, Wallis and Futuna Islands.
 
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alfi

Reguläres Mitglied
22.04.2017
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@rcs danke für die Auflistung

QR schreibt auf der Seite "Regions are defined as Africa, America, Australasia, Europe, Far East, GCC (inclusive of Levant, Iran, Iraq), Indian Subcontinent"

Fallen Südostasien und Südwest-Pazifik dann alles unter "Australasia" oder wie ist das gemeint oder wird das bei QR intern doch anders bewertet/ unterschieden ?
 

rcs

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06.03.2009
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Das musst Du dann mit einer konkreten Buchung bei QR selbst erfragen.
 

rcs

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06.03.2009
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So, ganz frisch ist die neue Passenger Guideline 1060 V 1.4 - und die hat eine sehr relevante Änderung:

Voluntary situation (moves from Involuntary to Voluntary):
Government authorities issued travel restriction, travel ban or travel advisory (destination, transit and/or origin) however route is operating.


Wer also wegen einer Einreisebeschränkung nicht einreisen darf und umbuchen will, bekommt ab sofort nur noch in der selben Buchungsklasse eine kostenfreie Umbuchung, keine Option der kostenfreien Streckenänderung und ebenfalls keine Option einer kostenfreien Erstattung.
 

btrs

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24.01.2020
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0
CGN/GVA
Hier mal meine Erfahrung. Ich hatte im Mai FRA-HKG für Dezember in R gebucht. Geht nun natürlich nicht wegen Einreisesperre.

Ich habe dann mal eine Erstattung angefragt durch das Online-Formular. Wurde zunächst abgelehnt und der Gutschein etc. angeboten. Ich habe dann die Situation geschildert und auch argumentiert, dass es ja involuntary ist. Wurde wieder abgelehnt. Dann habe ich mal die Hotline angerufen, die mich aber nur auf das Online-Formular verwiesen hat. Ich habe jedoch an der Hotline meine Situation geschildert und mir wurde versichert, dass in diesem Fall kostenfrei storniert werden kann.

Da alle guten Dinge 3 sind, habe ich meine online-Anfrage nochmal aktualisiert, mit dem Hinweis, dass die Kollegen an der Hotline sagten, dass die Erstattung klargeht. Dann wurde die Anfrage letztendlich angenommen und 5 Tage später war das Geld wieder auf der Karte.

Wenn ich da den Beitrag von rcs lese, war das just in time (y)
 
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caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
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1
Vielleicht bin ich doof aber ich hab es auf der Seite von QR nirgendwo gefunden. Beim Voucher: muss innerhalb von zwei Jahren der Wert des Gutscheins abgeflogen sein oder reicht es, innerhalb von zwei Jahren gebucht zu haben?
 

rcs

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06.03.2009
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Es steht leider auch nirgendwo.

Vor dem Hintergrund - auch weil QR ja immer wieder die Regeln ändert - würde ich einmal damit planen, dass der Voucher-Wert innerhalb von 2 Jahren abgeflogen sein sollte.
 
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caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
510
1
Um dann weiter nach einer guten Lösung bei diesen Umbuchungsmöglichkeiten zu suchen: Mittlerweile scheint es ja sogar zu funktionieren, bei einer online Buchung die Voucher-Codes einzugeben. Da wir aber weiterhin über einige QMiles verfügen, die Ende des Jahres verfallen, stellt sich mir die Frage, ob ich bei einer Buchung für zwei auch von zwei Konten QMiles für Miles & Cash nutzen kann?

Ich könnte natürlich zwei Tickets buchen aber mit der zukünftig dann fehlenden Sitzreservierung will ich nicht das Risiko eingehen, dass wir bei zwei Buchungen nicht zusammensitzen.

Und noch was Positives zu Erfahrungen mit Umbuchung bei QR: Nach einigem hin und her (das Produkt sei per se nicht stornierbar...) habe ich nun das Geld für einen "Discover Qatar" Stopover (Hotel) komplett zurückerhalten.
 

rcs

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06.03.2009
27.525
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München
STPC bei Kauf vor dem 30.09.2020 fällt sogar in die Involuntary-Kategorie... wenn also ein Stopover auf dem Ticket enthalten ist, ist nicht nur das Stopover-Produkt erstattbar, sondern auch das Ticket (und zwar auch Cash, und nicht nur als Voucher...)
 

caulfield

Erfahrenes Mitglied
21.11.2010
510
1
STPC bei Kauf vor dem 30.09.2020 fällt sogar in die Involuntary-Kategorie... wenn also ein Stopover auf dem Ticket enthalten ist, ist nicht nur das Stopover-Produkt erstattbar, sondern auch das Ticket (und zwar auch Cash, und nicht nur als Voucher...)

Ja, die Dame an der Hotline von QR hat das nach Hinweis auf die Passenger Guideline auch so gesehen. Sie sah sich aber für Discoverqatar nicht zuständig. Den Kollegen bei Discoverqatar wiederum war die Guideline - zumindest anfangs - ziemlich egal. Nach einigem Austausch gab es aber ein Einlenken.
 

rcs

Gründungsmitglied
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06.03.2009
27.525
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München
Vielleicht bin ich doof aber ich hab es auf der Seite von QR nirgendwo gefunden. Beim Voucher: muss innerhalb von zwei Jahren der Wert des Gutscheins abgeflogen sein oder reicht es, innerhalb von zwei Jahren gebucht zu haben?
Gestern nachgefragt - Aussage war: Aktuell innerhalb von 2 Jahren abgeflogen, aber wenn sich die Krise länger fortsetzen sollte und man die Voucher realistisch nicht immerhalb von 2 Jahren nutzen abfliegen kann, will man in Doha über eine entsprechende Kulanzregelung nachdenken.
 

Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
407
69
Übersehe ich etwas oder kann man sich QR Tickets aktuell buchen und für einen vollen Refund stornieren, selbst wenn die Tickets 'non-refundable' sind?
https://www.qatarairways.com/en/travel-with-confidence.html
Refund to the original form of payment

Refund penalties and no-show fees will be waived if requested up to 3 hours before departure.
Refund amount will be credited using the original form of payment used to purchase the ticket.
 

FlyFan

Reguläres Mitglied
15.03.2019
69
104
Ja Funktioniert selbst gemacht. Ende Dezember 20 gebucht und letzte Woche doch storniert. Kann man aktuell nur telefonisch machen. Warte aber noch auf eine Bestätigungsmail das soll wohl dauern aktuell.
 
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olip

Erfahrenes Mitglied
04.01.2013
1.416
702
Darmstadt
Grundsätzlich handelt es sich bei den Covid-Umbuchungsmöglichkeiten um eine Kulanz seitens Qatar Airways. Die Kulanzregeln wurden in der Vergangenheit mehrfach angepasst, und dürften auch noch in der Zukunft angepasst werden.

Bereits jetzt gelten die flexiblen Optionen für Umbuchungen auf alle Reisedaten bis 31.12.2021 und gilt für alle QR-Tickets, die bis 31.12.2020 ausgestellt sind (oder werden).

Dabei ist zwischen einem "involuntary" und einem "voluntary"-Fall zu unterscheiden - die Spekulanten, die sich zum Ausnutzen der Kulanzregel ein möglichst billiges Ticket zwischen A und B gekauft haben, um dann ohne Aufzahlung ein teure(re)s Ticket zwischen C und D zu bekommen, gehen in der aktuellen Fassung der Kulanzregeln in den "voluntary"-Fällen leer aus.

Involuntary-Fälle (Flugstreichung, Flughafenschließung, Einreiseverbot, Zeitenänderung mehr als 1 Stunde, positives Corona-Testergebnis):
- Kostenfreie Datumsänderung im selben Städtepaar in der niedrigste verfügbaren Buchungsklasse der gebuchten Reiseklasse
- Kostenfreie Streckenänderung in der niedrigste verfügbaren Buchungsklasse der gebuchten Reiseklasse; bei Meilengutschrift im QR-Vielfliegerprogramm (=QR-Vielfliegernummer muss in den PNR) in der selben Region möglich, ansonsten maximal im Radius von 500 Meilen
- Meilentausch gegen 80 QMiles pro USD (gültig für 3 Jahre ab Gutschrift auf dem QR-Vielfliegerkonto)
- Voucher
- Erstattung

Würde mein Fall von verweigerter Beförderung aus diesem Thread

https://www.vielfliegertreff.de/son...wegen-visum-qrpc-sagt-no-show-meilen-weg.html

eventuell unter "Einreiseverbot" fallen? Danke im voraus.
 

rcs

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06.03.2009
27.525
4.501
München
Nein. Du hättest Dir ja das Visum besorgen können.

Einreiseverbot ist wirklich als solches zu verstehen, d.h. es ist die Visa-Vergabe gänzlich ausgesetzt - oder eben wie in den USA der Travel Ban von Trump, wo man aktuell als nicht US-Bürger nur mit Ausnahmegenehmigung reinkommt.
 
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rcs

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06.03.2009
27.525
4.501
München
Update bei den QR-Kulanzregeln:

  • Die Anwendbarkeit der No-Show-Regeln wurde heute explizit in die Kulanzregeln mit aufgenommen. Wer seine Flüge nicht spätestens 1 Stunde vor Abflug hat streichen lassen, muss mit den Strafgebühren bzw. der eingeschränkten Erstattbarkeit gem. der Tarifregeln rechnen. Die Ablehnung der Beförderung wegen unvollständigen Reisedokumenten ist dabei seit heute nun ebenfalls explizit genannt, genauso wie ein nicht rechtzeitiges Eintreffen am Gate (verpasster Anschlussflug ausgenommen).
  • Nach Australien gelten strengere Regeln, da dort die Passagierzahlen aufgrund der staatlichen Quarantäne limitiert sind. Innerhalb von 3 Tagen vor Abflug gibt es bei Flügen nach Australien keine Kulanzen (ausgenommen kurzfristige Flugstreichungen oder Flugplanänderungen).
 

Schnidler

Neues Mitglied
09.03.2020
10
1
Hi,

ich habe letztes Jahr wegen einer Flugstorno Gutscheine erhalten von Qatar, weiß jemand wie lange die gültig sind? Laut hotline gerade eben 2 Jahre, ich meine aber irgendwo mal etwas von einem Jahr gelesen zu haben? Gibts da was schriftliches von Qatar? Will mich ungern nur auf die Hotline verlassen
 

Chemist

Erfahrenes Mitglied
28.10.2017
3.322
4.545
BSL
Hi,

ich habe letztes Jahr wegen einer Flugstorno Gutscheine erhalten von Qatar, weiß jemand wie lange die gültig sind? Laut hotline gerade eben 2 Jahre, ich meine aber irgendwo mal etwas von einem Jahr gelesen zu haben? Gibts da was schriftliches von Qatar? Will mich ungern nur auf die Hotline verlassen

https://qatarairways.zendesk.com/hc/en-us/sections/360002061258-Travel-Voucher

How long is the travel voucher valid for?
This is valid for two years from the issue date of the voucher.
 
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