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Warum ist Deutschland so rückständig?

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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
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Was meinst du? Wird doch in der Praxis nicht selten gemacht, zB bei Autokäufen.
Ja schon - dort aber wohl nicht als Alternative zur Kreditkartenzahlung.
Ich dachte, dass doch die Kreditkartenfirmen ihre Nichtdiskriminierungsklauseln in den Verträgen haben?
Aber der Kunde zahlt eben den angeschriebenen Preis und ihm wird nichts "weggenommen".
Zugegeben, psychologisch dürfte das bei vielen funktionieren. Und wenigstens wird dann nicht irreführend beworben, wenn der (höhere unrabattierte) Preis als Normalpreis beworben wird. Aber wundern würde es mich nicht, wenn Verbraucherschützer oder so dann trotzdem für schlechte Presse sorgen.
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
hat jemand den verlinkten Artikel überhaupt gelesen?
da gehts eigentlich nicht um eine Barzahlungsgebühr, sondern eine Abzockmasche=Zwangszahlung/"Gebühr" eines unseriösen Fernsehreparateurs, wo es gar keine alternative gebührenfreie Zahlmethode gab und vermutlich auch die rep. selbst auch schon überteuert war.

Das ist eben typisch Medien, die machen aus Einzelfällen eine Staatskriese.

Denselben Unsinn haben die Medien ja kürzlich mit den angeblichen "Bargeldgebühren" der Spaarkassen gemacht: Da ging es in Wahrheit nur um Kontomodelle, bei denen man keinen Pauschalpreis bezahlt, sondern eine Gebühr pro Buchung. Da diese Gebühr pro Buchung (bei den nicht-pauschalen Kontomodellen) für alle Buchungen galt (und somit auch für Barabhebungen), haben plötzlich alle Medien geschrieben, dass die bösen Sparkassen eine Gebühr für die Abhebung am eigenen Automaten berechnen...
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.168
15
Genau meine Meinung, es wird dem Rechnung getragen, dass auch ne Bargeldabhebung auf dem Konto eine Buchung verursacht.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Wobei es ja schon eine sehr theoretische Sicht ist. Den Kunden interessiert was er dafür zahlt, nicht wie es zustande kommt.

Nicht ohne Grund dürfte eine Bewerbung mit "gratis Abhebungen" irreführend sein, auch wenn die Abhebung an sich vielleicht kostenlos ist und nur der Buchungsposten kostet.
 

NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Der passt noch viel besser dein Spruch.

edit: NOCH viel besser wollte ich schreiben
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
Denselben Unsinn haben die Medien ja kürzlich mit den angeblichen "Bargeldgebühren" der Spaarkassen gemacht: Da ging es in Wahrheit nur um Kontomodelle, bei denen man keinen Pauschalpreis bezahlt, sondern eine Gebühr pro Buchung. Da diese Gebühr pro Buchung (bei den nicht-pauschalen Kontomodellen) für alle Buchungen galt (und somit auch für Barabhebungen), haben plötzlich alle Medien geschrieben, dass die bösen Sparkassen eine Gebühr für die Abhebung am eigenen Automaten berechnen...
Na ganz so stimmt das allerdings auch nicht. Teils haben die Sparkassen eben nicht alle nur einheitliche "Buchungsentgelte" eingeführt, sondern auch differenzierte Entgeltmodelle, die zwischen Überweisungen, Kartenzahlungen und eben Bargeldtransaktionen differenzieren - bzw. auch Buchungsposten. Beispiel PrivatGiro online der Sparkasse Heidelberg:

Ein-/Auszahlung an Geldautomaten der Sparkasse Heidelberg: 0,15€ (5/Monat frei)
Beleglose Buchung (inkl. Buchung am SB-Terminal): 0,30€
 

User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
833
5
Na ganz so stimmt das allerdings auch nicht. Teils haben die Sparkassen eben nicht alle nur einheitliche "Buchungsentgelte" eingeführt, sondern auch differenzierte Entgeltmodelle, die zwischen Überweisungen, Kartenzahlungen und eben Bargeldtransaktionen differenzieren - bzw. auch Buchungsposten. Beispiel PrivatGiro online der Sparkasse Heidelberg:

Ein-/Auszahlung an Geldautomaten der Sparkasse Heidelberg: 0,15€ (5/Monat frei)
Beleglose Buchung (inkl. Buchung am SB-Terminal): 0,30€
Im 21. Jahrhundert Buchungsentgelte einzuführen, wo eh alles automatisiert läuft ist sowieso der größte Witz.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.132
733
Würde ich so nicht sagen.

Es läuft alles automatisiert, solange es keine "Probleme" gibt und/oder der Kunde keine Fragen hat. Denn dann ist irgendeine "manuelle" Bearbeitung nötig, und sei es nur die Beantwortung/(Er)klärung der Kundenfrage an der Hotline oder in der Filiale. Und da ist der Aufwand dann substantiell.

Die Wahrscheinlichkeit bzw. Häufigkeit eines solchen Falles dürfte wiederum stark mit der Anzahl entsprechender Buchungen korrelieren. Insofern scheint eine Bepreisung per Buchungsposten durchaus ziemlich verursachergerecht und somit vernünftig.

Die Realität des (Privatkunden-) Marktes in Deutschland (aber nicht nur da) freilich ist, dass sich weitgehend Flatrate-Modelle durchgesetzt haben. Aber eben... das muss ja nicht immer so bleiben.

Der Trend geht m.E. zumindest vermehrt wieder zu nutzungsabhängigen Preismodellen (in verschiedener Form).
 
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TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.455
371
ARN
Wurden Konten nicht seinerzeit als Alternative zur Lohntüte propagiert? Wenn jetzt alle Kontenmodelle Kosten verursachen, kann ich meinen AG nicht verpflichten mir das Geld wieder bar auszuzahlen? Nicht das ich das jemals ernsthaft in Erwägung ziehen würde, aber es kann doch nicht sein das man am elektronischen Zahlungsverkehr kostenpflichtig (!) teilnehmen muss. Die Zugangsvoraussetzung beinhaltet Kosten und das kann nicht sein.
 
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User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
833
5
Wurden Konten nicht seinerzeit als Alternative zur Lohntüte propagiert? Wenn jetzt alle Kontenmodelle Kosten verursachen, kann ich meinen AG nicht verpflichten mir das Geld wieder bar auszuzahlen? Nicht das ich das jemals ernsthaft in Erwägung ziehen würde, aber es kann doch nicht sein das man am elektronischen Zahlungsverkehr kostenpflichtig (!) teilnehmen muss. Die Zugangsvoraussetzung beinhaltet Kosten und das kann nicht sein.

Nein, aber du kannst sie als Werbungskosten beim Finanzamt absetzen.
 

Du bist Deutschland!

Erfahrenes Mitglied
28.04.2010
373
3
Eigentlich nicht (wenn wir von Werbungskosten bei Kontoführungsgebühren für Arbeitnehmer (nicht Vermieter) sprechen), das hat das BMF klar so geregelt.
Man kann mehr geltend machen (geltend machen kann man alles), aber dann muss man nachweisen, dass diese Kontoführungsgebühren nur auf den beruflich veranlassten Teil entfällt. Bei 12 Gehaltsbuchungen im Jahr sind 16 Euro so gesehen schon relativ großzügig.
 

amerin

Erfahrenes Mitglied
26.07.2014
2.278
4
Streit
Ich bräuchte überhaupt kein Zahlungskonto, wenn die Finanzämter Barzahlungen akzeptieren würden. ;)
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Will ja nicht als Egoist darstehen, aber es gibt auch Menschen (viele Millionen) die von staatlichen Leistungen leben. Auch die müssen (häufig) kostenpflichtig ein Konto vorhalten und können steuerlich nichts absetzen ;-)


Niemand wird gezwungen, ein Konto bei der Sparkasse, Postbank oder VR-Bank zu haben.

Es gibt doch genug kostenlose Konten in Deutschland, sofern man auf Filialen verzichtet.
 

huihui

Erfahrenes Mitglied
03.01.2010
754
11
Niemand wird gezwungen, ein Konto bei der Sparkasse, Postbank oder VR-Bank zu haben.

Es gibt doch genug kostenlose Konten in Deutschland, sofern man auf Filialen verzichtet.

naja, gerade die die kaum Geld haben sollen auf Filialen verzichten? Wobei die auch nichts mehr steuerlich geltend machen können.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
naja, gerade die die kaum Geld haben sollen auf Filialen verzichten? Wobei die auch nichts mehr steuerlich geltend machen können.
Filialen sind eben ein Luxus, den man sich leisten kann, aber nicht muss.

Wozu braucht überhaupt ein Arbeitsloser, der kaum Geld hat, einen persönlichen Finanzberater in der Filiale vor Ort?
 
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