LH-Metall gebucht, plötzlich soll EW-Metall fliegen.

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Daumueller

Erfahrenes Mitglied
24.05.2014
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das Metall zählt...z.B. Lounge-Zugang als FTL und LH-Metall im günstigen Tarif gegeben, bei EW hingegen nicht..
auch Meilengutschrift (bei anderen Vielfliegerprogrammen) ist ein mögliches Thema

Folglich: Die Tatsache dass EW den Flug durchführt, hat teilweise erhebliche Nachteile für den Reisenden

Wie auch schon von den anderen angemerkt… bei einem wetlease stimmt das so nicht.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Ich habe aufgrund Wechsels von LH auf EW bereits erfolgreich kostenfrei umgebucht, weil EW auf meiner No-flight-Liste steht. Der Vertrag besagt LH-Metall und nicht irgendeine, aus meiner Warte obskure, Billigairline.
Dann war es vermutlich ein Wechsel auf EW Flugnummer?
 

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Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
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Artikel 2
Begriffsbestimmungen
Im Sinne dieser Verordnung bezeichnet der Ausdruck

b) „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen — juristischen oder natürlichen — Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;
 

red_travels

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b) „ausführendes Luftfahrtunternehmen“ ein Luftfahrtunternehmen, das im Rahmen eines Vertrags mit einem Fluggast oder im Namen einer anderen — juristischen oder natürlichen — Person, die mit dem betreffenden Fluggast in einer Vertragsbeziehung steht, einen Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt;

lässt genug Spielraum für Wetlease-Operations ;) (Hervorhebungen)
 

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01.06.2018
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Was heisst hier Spielraum, heisst ziemlich exakt: Die Airline die fliegt. Spielraum gibt es nur dabei wer sie beauftragt, ausführende bleibt aber ausführende.

Ist ja kein LH-Metall mehr sondern LH-Verbundwerkstoff.
EW hat nur Metall.

EU 261: Damit diese Verordnung wirksam angewandt wird,
sollten die durch sie geschaffenen Verpflichtungen dem
ausführenden Luftfahrtunternehmen obliegen,
Heisst hier: Eurowings.

(3) Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung
verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen
diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
und die Unterstützungsleistungen gemäß den Artikeln 8 und 9.
Also: Eurowings muss zahlen/unterstützen.
An vielen Flughäfen hat EW aber viel kürzer auf als LH, sprich du bekommst niemanden von EW mehr zu fassen, der dir Unterstützungsleistungen erbring.
Bei Orkan Sabine Anfang 2020 hat EW einfach alles dichtgemacht, incl. Service. Wer zu seinem Flug am Terminal erschien, stand allein im Terminal vor leeren Theken. Bei LH hätte man noch jemanden greifen können.

Wobei Gerichte inzwischen klargestellt haben, dass bei Wetlease das verkaufende Unternehmen haftet, aber da wir ja in D keine Musterurteile haben, musst du u.U. trotzdem nochmal einzeln vor Gericht. Einfacher ist es definitiv wenn alles das selbe Unternehmen ist, und kein "schwarzer Peter" Spiel anfängt...
 
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Ridgeway

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13.05.2009
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Ich finde es faszinierend, wie man hier über eine Nichtigkeit auf einem 20 Minuten Flug immer hin soviel Lebenszeit verschwenden kann, dass es schon 52 Posts gibt und diese Nichtigkeit x-mal aufgerufen wird. Die Welt hat wirklich keine anderen Themen mehr.

...na ja , er scheint schließlich den TK Standard gewohnt zu sein ,da kann man das nicht einfach so auf sich sitzen lassen :cool:
 

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
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Das heißt nicht Metall, sondern Meall! Und im Flugzeug kaufen sich dann alle ein Schnitzel mit Kartoffelsalat für 30 EUR aus dem BoB (sofern vorhanden)! 😃
 
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Flying Lawyer

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09.03.2009
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Was heisst hier Spielraum, heisst ziemlich exakt: Die Airline die fliegt. Spielraum gibt es nur dabei wer sie beauftragt, ausführende bleibt aber ausführende.
Um Dir zu helfen: Da steht nicht "die Airline die das Flugzeug betreibt das fliegt.". Der Begriff "ausführen" ist für mich ein rechtlicher Begriff. "Ausführen" tut natürlich die DLH, mit wessen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Flugzeug auch immer. Wenn der Taxenbetrieb Müller eine Fahrt für Dich ausführt, dass kann er sich auch eines Subunternehmers oder angestellten Fahrers bedienen und den Wagen kaufen, leasen oder aber bei Mercedes als "Miettaxi" besorgen. Bei fliegen sehe ich es persönlich nicht anders. Solange alle Leistungen erbracht werden, ist es mir rechtlich egal ob LH, Lufthansa City Line, früher regelmäßig Eurowings in den Canadair Jets, früher PrivatAir oder auch eine Leasinggesellschaft oder wer auch immer das Flugzeug betreibt.
 
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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
Ich brauche noch ein bisschen, bis bei mir die Autosuggestionschleife verfängt, "es gibt keinen Unterschied".
 

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01.06.2018
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Um Dir zu helfen: Da steht nicht "die Airline die das Flugzeug betreibt das fliegt.". Der Begriff "ausführen" ist für mich ein rechtlicher Begriff. "Ausführen" tut natürlich die DLH, mit wessen in Deutschland zum Betrieb zugelassenen Flugzeug auch immer. Wenn der Taxenbetrieb Müller eine Fahrt für Dich ausführt, dass kann er sich auch eines Subunternehmers oder angestellten Fahrers bedienen und den Wagen kaufen, leasen oder aber bei Mercedes als "Miettaxi" besorgen. Bei fliegen sehe ich es persönlich nicht anders. Solange alle Leistungen erbracht werden, ist es mir rechtlich egal ob LH, Lufthansa City Line, früher regelmäßig Eurowings in den Canadair Jets, früher PrivatAir oder auch eine Leasinggesellschaft oder wer auch immer das Flugzeug betreibt.
Un dir zu helfen: Jeder in der Luftfahrtbranche versteht sehr genau welches das ausführende Unternehmen ist: Das was physikalisch fliegt, das dessen Metall von der Luftströmung in der Luft gehalten wird, das in dem die Passagiere sitzen, das dessen Livery aussen zeigt wem das Flugzeug gehört.
Du kannst gerne herumschwurbeln, es wird die glasklare international einheitliche Definition nicht ändern.

Wenn du gaaaaaaanz unsicher bist, dann lies dir die englische Version durch, und benutz den Begriff "operated" statt "ausgeführt".
Merke: die Operating airline ist die die unten bei "operated by" angegeben wird... Genau deshalb heisst die so.
Genau deshalb ist die Information verpflichtend. Damit der Kunde weiss, an wen er Ansprüche stellen kann.

Dann mach das doch erst mal mit Dir selbst aus und umarme mal einen Baum.
Wieso soll ich mit einem FDP Politiker kuscheln?
Obwohl der als Jurist sicher weiterhelfen kann.
 

red_travels

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16.09.2016
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Genau deshalb ist die Information verpflichtend. Damit der Kunde weiss, an wen er Ansprüche stellen kann.

Kunde bucht bei Lufthansa und stellt an Lufthansa Ansprüche. Eurowings wird ihn genauso an Lufthansa verweisen, weil sie nur Wetleasepartner sind und keinen Vertrag mit dem Endkunden haben, sie führen den Flug schließlich im Auftrag von Lufthansa durch. Wie es intern geregelt wird, interessiert den Kunden nicht.
 

axxoo25

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27.09.2016
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Danke für die informativen Beiträge.

Ich habe nirgends gejammert, sondern eine Frage gestellt, weil mir diese Situation fremd ist.

Es geht nicht um den Statuserhalt, der ist safe und K bringt nicht für TK-status, FTL-bringt mir persönlich nichts.

Es geht auch nicht darum, an wen ich mich bei Problemen zu halten haben. Das bekomme ich auch alleine raus.

Es geht auch nicht um den Kartoffelsalat in der Lounge. Ich gehe lieber rauchen.

All diese Umstände sind nicht nicht Bestandteil meiner Frage, sondern Ergebnisse wilder Phantasien von Mitusern, sie ich so nicht stehen lassen wollte.

Ich möchte einfach nicht EW fliegen. Würde ich diese Absicht gehabt haben, hätte ich damals auch EW gebucht (war sogar billiger, wenn ich mich nicht täusche).

Für den einen oder anderen kann die Frage/Diskussion sinnfrei oder der überflüssig sein. Für andere und für mich eben nicht.

Ihr müsst nicht mitlesen, kommentieren und könntet diesen thread sogar ignorieren. Ihr müsst nur wollen. :)
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
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BRU
Von Januar - März 2020 gab es ähnliche Wetlease-Flüge ja ab VIE, wo EW auf ein paar Strecken in Wetlease für OS geflogen ist (Corona hat dem dann ein Ende gesetzt, und danach kamen sie nicht wieder).

Ich hatte damals etliche solche Flüge, und kann bestätigen, dass es nicht wirklich einen Unterschied zu OS gab (ok, gewisse Einschränkungen beim Catering, da die EW-Flugzeuge wohl teilweise keine Öfen hatten, und daher nur kaltes Catering - sollte aber bei LH nicht relevant sein, da die auf den betroffenen Strecken auch kein warmes Essen bieten).

Ansonsten doch auch nichts anderes als etwa die Helvetic-Wetleases bei LX - ich bin diesen Sommer auf meinen LX-Flügen größtenteils Helvetic geflogen, und im WFP geht es so weiter, ZRH-BRU / BRU-ZRH ist meist Helvetic, plus neu BT.

Diese Wetleases sind eine ganz andere Situation als die Übernahme von LH-Flügen durch 4Y (mit LH-Codeshare-Nummer) - wo dann tatsächlich die 4Y-Bedingungen gelten (also Statusvorteile wegfallen, bei Irregs 4Y zuständig ist usw.).
 
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nello1985

Erfahrenes Mitglied
20.06.2015
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Diese Wetleases sind eine ganz andere Situation als die Übernahme von LH-Flügen durch 4Y (mit LH-Codeshare-Nummer) - wo dann tatsächlich die 4Y-Bedingungen gelten (also Statusvorteile wegfallen, bei Irregs 4Y zuständig ist usw.).
Auf einem LH Ticket? Da ist doch nach wie vor LH mein Ansprechpartner, wenn es um Irregs geht, oder verstehe ich das falsch?
Im Sommer hatte ich auf AA Ticket ein BA Flug, der 7 Stunden Verspätung hatte. AA hat mich ohne Probleme auf eine andere Verbindung umgebucht, weil sie das Ticket ausgestellt hatten.